Haushaltsnahe Dienstleistung ?

Hallo,
jemand lässt einen kleinen Lackschaden an seinem Auto durch einen Kleinunternehmer beheben, zu Hause in der Garageneinfahrt.
Bekommt dafür auch eine Rechnung.
Frage: Ist der Lohnanteil eine haushaltsnahe Dienstleistung ?

Gruß
Karl

Hallo,

jemand lässt einen kleinen Lackschaden an seinem Auto durch einen Kleinunternehmer beheben, zu Hause in der Garageneinfahrt.
Bekommt dafür auch eine Rechnung.
Frage: Ist der Lohnanteil eine haushaltsnahe Dienstleistung ?

Nein, nur weil das nahe am Haus gemacht wurde, ist es noch keine haushaltsnahe Dienstleistung.

Grüße

Hallo,

Frage: Ist der Lohnanteil eine haushaltsnahe Dienstleistung ?

Nein, nur weil das nahe am Haus gemacht wurde, ist es noch keine haushaltsnahe Dienstleistung.

Na ja. Wo hört das mit dem Haushalt auf ? Wenn die Garage gestrichen wird : ja. Das darin befindliche Auto : nein ?
Gruß
Karl

Hallo,

Frage: Ist der Lohnanteil eine haushaltsnahe Dienstleistung ?

Nein, nur weil das nahe am Haus gemacht wurde, ist es noch keine haushaltsnahe Dienstleistung.

Na ja. Wo hört das mit dem Haushalt auf ? Wenn die Garage gestrichen wird : ja.

Nein.

Das darin befindliche Auto : nein ?

Richtig.
Also mal grob gesagt, sind das typische Dienstleistungen, die eben nur im Haushalt möglich sind. Also sowas wie Kochen, Putzen, Waschen usw. Ist natürlich keine amtliche Definition. Aber ein Auto gehört ohnehin nicht in einen Haushalt. Außerdem wäre die Geschichte am Auto eine Handwerkerleistung.
Handwerkerleistungen wären aber auch nur interessant, wenn sie irgendwie am Haus stattfinden, also das Haus selber Objekt der Bearbeitung ist.
Autoreparaturen sind weder haushaltsnahe Dienstleistungen noch Handwerksleistungen im Sinne des § 35a EStG.
Was aber sicher den einen oder anderen Kleinunternehmer nicht darin hindert irgendsowas auf die Rechnung zu schreiben und den Lohnateil separat auszuweisen und sich das ganze vom Auftragnehmer aufs Konto zu überweisen lassen.

Grüße

Na ja. Wo hört das mit dem Haushalt auf ? Wenn die Garage gestrichen wird : ja.

Nein.

warum denn nicht? Wenn sich die Garage auf dem Grundstück befindet, sind die Kosten absetzbar

Das darin befindliche Auto : nein ?

Richtig.

richtig, s. BMF vom 15.02.2010, BStBl 2010 I S.140

Handwerkerleistungen wären aber auch nur interessant, wenn sie
irgendwie am Haus stattfinden, also das Haus selber Objekt der
Bearbeitung ist.

falsch. Z.B. auch die Waschmaschinen- Fernseher- oder PC-Reparatur ist begünstigt, wenn dies im Haus stattfindet, s. BMF
Grüße

Hallo,

warum denn nicht? Wenn sich die Garage auf dem Grundstück befindet, sind die Kosten absetzbar

Sind dann aber trotzdem noch keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Frage war, wo der Haushalt aufhört. Das hatte ich auf haushaltsnahe Dienstleistungen bezogen. Und auch das Streichen der Garage wäre nicht grundsätzlich eine Handwerkerleistung im Sinne des §35a.

Handwerkerleistungen wären aber auch nur interessant, wenn sie irgendwie am Haus stattfinden, also das Haus selber Objekt der Bearbeitung ist.

falsch. Z.B. auch die Waschmaschinen- Fernseher- oder PC-Reparatur ist begünstigt, wenn dies im Haus stattfindet

Na dann hänge ich mal gleich dieses Schreiben dran, um selber nachsehen zu können wie und was geht, da ja auch nicht grundsätzlich jede Handwerkerleistung im oder am Haus bzw. Grundstück im Sinne des 35a absetzbar ist. Nicht das ich wieder ien Voraussetzung vergesse oder was falsch verstehe ;o) [http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Starts…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Warum man nun natürlich ausgerechnet der Deutschen liebstes Kind, dass ja auch sonst bei jeder Gelegenheit gerne mal subventioniert wird, ausgenommen hat?

Grüße

Hallo,
ich hoffe, es ist ok, wenn ich hierzu folgende Fragen stelle:

  1. das Streichen der Garage
    die Garage würde für mich zu den „Zubehörräumen und Außenanlagen“ zählen. Der Begriff Haushalt erstreckt sich auf alles innerhalb der Grundstücksgrenzen.
    Insofern wäre das Streichen der Garage dann als Renovierungs-/Erhaltungsmaßnahme absetzbar, wenn es nicht im Zusammenhang mit deren Neubau geschieht. Ist das richtig? Oder meintest du mit deinem Einwand:

Und auch das Streichen der Garage wäre nicht grundsätzlich eine Handwerkerleistung im Sinne des §35a.:

noch etwas anderes?

  1. Im BMF-Schreiben, auf das du verlinkst, sind ja die Waschmaschinen-, PC-reparatur genannt, solange sie im Haushalt erfolgen. Da steht ja auch drin, das nicht das Haus selbst das Objekt der Bearbeitung sein muss.

  2. Des Deutschen liebstes Kind…
    Ich hatte mal die Diskussion, ob das Neubeziehen eines Sofas mit zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört. Es hieß: nein, denn ein Sofa kann man erfahrungsgemäß nicht vor Ort neu beziehen, es gehört Spezialwerkzeug dazu. Im täglichen Leben wird das in der Werkstatt des Anbieters gemacht.
    So würde ich das auch auf das Auto beziehen: ich glaube, es ist heutzutage eher selten, dass ein KFZ im eigenen Haushalt repariert wird.?
    Und die berufsbezogenen Kosten wären ja auch eh ausgeschlossen, weil sie über die 0,30 € Pauschale in den Werbungskosten abgegolten sind.

Danke euch schon mal für Info,
Gruß

Hallo,

So würde ich das auch auf das Auto beziehen: ich glaube, es ist heutzutage eher selten, dass ein KFZ im eigenen Haushalt repariert wird.?

Na ja, wegen eines kleinen Lackschaden schleppt man seinen fahrbaren Untersatz gewiss nicht in die Werkstatt. Es sei denn, man ist ein Autofreak und hat zu viel Geld. Und Schrammen im heiligen Blech sind wahrhaftig keine Seltenheit.
Gruß
Karl

Hallo,

Na ja, wegen eines kleinen Lackschaden schleppt man seinen fahrbaren Untersatz gewiss nicht in die Werkstatt. Es sei denn, man ist ein Autofreak und hat zu viel Geld.:

Naja, die Handwerkerleistungen beziehen sich ja darauf, dass ein Unternehmer die Dienstleistung ausführt. In deinem Satz hört es sich so an, als würde man bei so kleinen Schäden eben keinen Unternehmer beauftragen, um Kosten zu sparen. Vielleicht bin ich da praxisfern, aber ich kenne nicht viele, die dazu nach Hause kommen.

War auch nur eine Mutmaßung von mir, warum die KFZ da ausgenommen sind.

Gruß

Hallo,
ich hoffe, es ist ok, wenn ich hierzu folgende Fragen stelle:

  1. das Streichen der Garage
    die Garage würde für mich zu den „Zubehörräumen und
    Außenanlagen“ zählen. Der Begriff Haushalt erstreckt sich auf alles innerhalb der Grundstücksgrenzen.
    Insofern wäre das Streichen der Garage dann als Renovierungs-/Erhaltungsmaßnahme absetzbar, wenn es nicht im Zusammenhang mit deren Neubau geschieht. Ist das richtig? Oder meintest du mit deinem Einwand:

Und auch das Streichen der Garage wäre nicht grundsätzlich eine Handwerkerleistung im Sinne des §35a.:

noch etwas anderes?

Nee, genau so war es gemeint. Renovierung/Erhaltung geht, im Zusammenhang mit Errichtung/Neubau nein. Und damit ich es nicht wieder falsch formuliere, habe ich dieses Schreiben verlinkt.

  1. Im BMF-Schreiben, auf das du verlinkst, sind ja die
    Waschmaschinen-, PC-reparatur genannt, solange sie im Haushalt
    erfolgen. Da steht ja auch drin, das nicht das Haus selbst das
    Objekt der Bearbeitung sein muss.

Ja, genau. Ich war natürlich wieder übers Ziel hinaus geschossen, da ich vermeiden wollte, dass nun wieder die Frage kommt: Und wenn das Auto nun in der Küche repariert bzw. dort der Lack ausgebessert wird?

  1. Des Deutschen liebstes Kind…
    Ich hatte mal die Diskussion, ob das Neubeziehen eines Sofas mit zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört. Es hieß:
    nein, denn ein Sofa kann man erfahrungsgemäß nicht vor Ort neu beziehen, es gehört Spezialwerkzeug dazu. Im täglichen Leben wird das in der Werkstatt des Anbieters gemacht.
    So würde ich das auch auf das Auto beziehen: ich glaube, es ist heutzutage eher selten, dass ein KFZ im eigenen Haushalt repariert wird.?

Nein, Autos sind nach meinem Verständnis des Schreibens grundsätzlich ausgenommen (S.27). Wenn aber das Neubeziehen des Sofas im Haushalt stattfindet, dann würde ich fast meinen, dass es eine Handwerksleistung ist, die anrechenbar wäre. Denn selbst der Austausch von Bodenbelägen und Teppichen ist erwähnt. Das Streichen von Wänden auch. Also würde ich ein Neubeziehen eiens Sofas auch als einen solchen Erhaltunsgaufwand verstehen. Hier wird ja quasi auch nur der „Belag“ wie ander Wand oder dem Fussboden erneuert. Dann gibt es auf Seite 27 auch noch den Hinweis, dass alle Gegenstände umfasst seien, die von einer Hausratversicherung miversichert sein können. Da wäre die Frage an die Versicherungsexperten, ob das auf Sofas zutrifft.
Also wenn sich ein Handwerker findet, der es auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen macht, dann ist es eine bgünstigte Handwerkerleistung. Wenn es nur beim Handwerker im Betrieb geht, dann eben nicht.

Grüße

Hallo
und vielen Dank für deine Antwort!
Ja, dann stimmen wir überein…

Zu den Autos, dem Sofa: ja, Autos sind grundsätzlich ausgenommen. Ich hatte nur eine Mutmaßung angestellt, wieso das so sein könnte.
Bei dem Beziehen des Sofas erklärte mir ein Steuerrechtler, dass es eben ohne die einschlägigen Werkzeuge/ Apparaturen eigentlich nicht möglich sei, dieses Sofa zu Hause zu beziehen und es deshalb nicht absetzbar sei (nicht bezogen auf den Einzelfall, sondern grundsätzlich auf Grund dieser Erfahrung). Ich persönlich denke allerdings auch, dass es logischer ist, so vorzugehen, wie du schreibst: falls es wirklich jemanden gibt, der das Sofa zu Hause bezieht… und den Hinweis auf die Hausratversicherung finde ich auch sehr hilfreich.
(in dem Fall, den ich kannte, stellte sich nach mehrmaligem Nachfragen heraus, dass das Sofa wirklich nicht zu Hause bezogen wurde :wink: ).

Also danke nochmal und
Gruß

Hallo,

Naja, die Handwerkerleistungen beziehen sich ja darauf, dass ein Unternehmer die Dienstleistung ausführt. In deinem Satz hört es sich so an, als würde man bei so kleinen Schäden eben keinen Unternehmer beauftragen, um Kosten zu sparen.
Vielleicht bin ich da praxisfern, aber ich kenne nicht viele, die dazu nach Hause kommen.

Ist es denn relevant, ob es viele gibt oder nicht (dann müsste eben klar definiert sein, was „viele“ ist, und wovon) ? Auf jeden Fall kenne ich so einen Kleinunternehmer, der (mir) das gemacht hat. Der schreibt sogar eine Rechnung, ganz ordnungsgemäß.
Gruß
Karl

P.S. Ich werd’s mal bei der nächsten ESt-Erklärung einfach mal versuchen und dann sehen, wie das FA reagiert

Hallo,

Ist es denn relevant, ob es viele gibt oder nicht (dann müsste eben klar definiert sein, was „viele“ ist, und wovon):

Das ist völlig irrelevant: ich hatte nur eine Vermutung(!!) aufgestellt, wieso KFZ-Reparaturen ausgenommen sind. Es ist deshalb irrelevant, WEIL KFZ-Reparaturen ausgenommen sind.

P.S. Ich werd’s mal bei der nächsten ESt-Erklärung einfach mal versuchen und dann sehen, wie das FA reagiert:

Das Finanzamt wird die Kosten streichen.
Laut BMF-Schreiben, das ElBuffo schon verlinkt hatte, sind KFZ-Reparaturen nicht begünstigt. Das steht explizit im Anhang des Schreibens, in dem alle Tätigkeiten aufgeführt sind.

Gruß