Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hallo, eine Hausverwaltung schickt A Ende September 07 eine Bescheinigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen 2006 zu. Steuererklärung im März07 erledigt, Bescheid Mai 07. Bescheid ist nach §165 Abs.1 teiweise vorläufig. Was kann A tun? Mit frdl.Gruß Lisa

Hallo, eine Hausverwaltung schickt A Ende September 07 eine
Bescheinigung über Haushaltsnahe Dienstleistungen 2006 zu.
Steuererklärung im März07 erledigt, Bescheid Mai 07. Bescheid
ist nach §165 Abs.1 teiweise vorläufig. Was kann A tun? Mit
frdl.Gruß Lisa

Hallo,
A könnte unter Hinweis auf die erst im September erhaltene Bescheinigung der Hausverwaltung eine Änderung des Bescheides gem. § 173 (1) Nr. 2 AO beantragen (Änderung wegen neuer Tatsachen).
Gruß Günter

Hallo Günter- vielen Dank für das Beantworten.Danke. Lisa