Haushaltsnahe dienstleistungen

Liebe WWW-Gemeinde,
folgender fiktiver Fall:

Max vermietet eine Wohnung.

Die Hausmeistertätigkeit übernimmt er selbst (Rasen mähen, schnee räumen, Reparaturen, Treppenhausreinigung, etc)#

Kann er nun fiktiv bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Kosten ansetzen, zB 20 mal Schnee räumen á 10 Min zu 10 Euro/Std = 30,30 Euro

und

müßte er diese bei seiner Steuererklärung als sonstige Einkünfte angeben?

Nehmen wir mal an, der VM und Hausmeister wäre ansonsten nur „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ unterlegen.

Danke und VG
Mela

Hallo Mela,

30,30 Euro

sind die nicht schon in den Nebenkosten der Mieter?

Nehmen wir mal an, der VM und Hausmeister wäre ansonsten nur „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ unterlegen.

Und wie sieht es aus mit „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“?

VG René

Hallo René,

30,30 Euro

sind die nicht schon in den Nebenkosten der Mieter?

nee angenommen der Zierrasen vor dem Haus gehört nicht zum vermieteten Wohnbereich, aber zur Außengestaltung des Anwesens.

Nehmen wir mal an, der VM und Hausmeister wäre ansonsten nur „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ unterlegen.

Und wie sieht es aus mit „Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung“?

Die Einnahmen bestehen aus den Mieteinnahmen, die Ausgaben aus der Instandhaltung des Wohnbereichs -ZB Sanierung Balkon oder ähnliches

Können solche „fiktiven“ Kosten - die ja nur aus menschlicher Arbeit bestehen
auch in Euro kostenmäßig angesetzt werden (zu branchenüblichen Sätzen versteht sich)

Müsste dafür ein Gewerbe angemeldet werden, bzw. diese nie geflossenen wertmäßigen Beträge als sonstige Einküfte versteuert werden?

VG
Mela

Da hier so einiges fürchterlich durcheinander gewürfelt wird, wäre es ratsam, eine fackundige Stelle (Steuerberater) aufzusuchen…

Einnahmen + Werbungskosten V+V

Max vermietet eine Wohnung.

=> dann unterliegen die Einnnahmen der Einkommensteuer

Kann er nun fiktiv bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung
Kosten ansetzen, zB 20 mal Schnee räumen á 10 Min zu 10
Euro/Std = 30,30 Euro

und

müßte er diese bei seiner Steuererklärung als sonstige
Einkünfte angeben?

=> diese fiktiven Aufwendungen kann man als Werbungskosten bei den EInkünften aus V+V angeben, es muss dafür nicht extra ein Gewerbe angemeldet werden
=> rechnet man diese fiktiven Aufwendungen in den Nebenkosten der Mieter ab, dann sind dies Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Nehmen wir mal an, der VM und Hausmeister wäre ansonsten nur
„Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ unterlegen.

=> und zusätzlich "Einkünfte aus V+V

=> diese fiktiven Aufwendungen kann man als Werbungskosten bei
den EInkünften aus V+V angeben

Häää??? Schwachsinn!

Ich empfehle zur Lektüre den §9 EStG. Dort ist von Aufwendungen die Rede. Wenn ich selbst Schnee schippe habe ich keine Aufwendungen außer die Schippe selbst und die Kosten für dort hin zu kommen um zu schippen.

Gruß

Jörg

Wieso Schwachsinn?

§ 9 EStG kenne ich zufälligerweise…

Bisher hat noch kein FA die Pauschale für Schneeräumen etc. pp. bei V+V abgelehnt. Mag vielleicht nicht im Gesetz verankert sein, aber…

Ob man diese als NK ansetzen darf, steht auf einem anderen Blatt, aber das war nicht gefragt.

Es mag ja sein, dass die Finanzämter in Sowieso diese Sachverhaltsbehandlung akzeptieren. Das ändert aber nichts daran, dass die Aussage, dass man 10€ pro Stunde absetzen kann falsch ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das generell bei den Finanzämter so gehandhabt wird, ich von meiner Seite fliege mit solchen Posten in der Regel „auf die Nase“.

Korrekt wäre wohl, dass mans halt ins Formular einträgt, wenns akzeptiert wird ists gut und wenn nicht ists auch gut.

Gruß

Jörg

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