Heirat 2013 oder 2014 und welche Steuerklasse mit Krankengeldbezug?

Ich erhoffe mir euren Rat.

Frau bezieht seit Mitte März 2013 Krankengeld und wird dies wohl auch bis zum Jahresende hin bekommen. Eigentlich hat sie als Angestellte ein Bruttogehalt von 3300 Euro und Steuerklasse 1. Ihr Zukünftiger hat als Soldat ein Brutto von 2200 bei Steuerklasse 1.
Wenn beide nun heiraten, würde Sie Steuerklasse 3 und er Steuerklasse 5 nehmen. Richtig? Insofern sie wieder arbeitet und normal Gehalt bekommt.
Wie schaut es denn aus, wenn beide dieses Jahr noch heiraten? Ihr wurde gesagt, dass dann wegen dem Krankengeld einiges nachzuzahlen sei und deswegen besser nächstes Jahr erst geheiratet werden sollten.
Hat jemand von euch hiermit Erfahrung?

das sollte man mal durchrechnen! Auf jeden Fall muss „Frau“ für 2013 eine Steuererklärung abgeben, da hohes Krankengeld erhalten und auch als Ledige könnte da eine Steuernachzahlung rauskommen. Ob diese nach Heirat und Zusammenveranlagung anders ist, muss man ausrechnen!

Lia

Servus,

bloß wegen einer möglichen Höhe der Nachzahlung braucht die Hochzeit nicht verschoben zu werden: Die beiden können im Jahr der Eheschließung nicht bloß, wie sonst auch, zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung wählen, sondern sie haben auch noch die Möglichkeit der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung.

Als Soldat kriegt der Gatte aber schon ab Eheschließung einen Schnaps mehr, wenn ich das richtig sehe? Außerdem hat sie dann Witwenbezüge, wenn er sich noch vor Silvester totschießen lässt.

Vorschlag:

  • Heiraten
  • Füße ruhig halten
  • vor Abgabe der ESt-Erklärung für 2013 ausrechnen, welche Veranlagungsform am besten passt - das geht leichter und genauer, wenn alle Bescheinigungen fertig vorliegen und Elster für 2013 am Start ist

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

bloß wegen einer möglichen Höhe der Nachzahlung braucht die
Hochzeit nicht verschoben zu werden: Die beiden können im Jahr
der Eheschließung nicht bloß, wie sonst auch, zwischen
gemeinsamer und getrennter Veranlagung wählen, sondern sie
haben auch noch die Möglichkeit der besonderen Veranlagung im
Jahr der Eheschließung.

So schnell kann man mit einer vorschnellen Antwort falsch liegen, siehe § 52 Abs. 68 EStG

Als Soldat kriegt der Gatte aber schon ab Eheschließung einen
Schnaps mehr, wenn ich das richtig sehe? Außerdem hat sie dann
Witwenbezüge, wenn er sich noch vor Silvester totschießen
lässt.

Das passt zu der vorherigen Antwort, da sieht man welch Geistes Kind man ist…

Servus,

unter welchen Umständen würde sich im geschilderten Sachverhalt der Wegfall der Besonderen Veranlagung auswirken? Das beschriebene Risiko - Effekt des Progressionsvorbehaltes wegen niedrigerer N-Einkünfte des Ehegatten eventuell stärker als Effekt des Splittingtarifs - würde ggf. bereits durch eine getrennte Veranlagung neutralisiert. Ob es überhaupt gegeben ist, ließe sich freilich überschlägig gleich jetzt ausrechnen (mir kommt es unwahrscheinlich vor), aber das kannst Du sicherlich besser als ich - vielleicht magst Du ja das Ergebnis hier posten?

Ich finde es übrigens nicht echauffierenswert, dass Leute ihren Ehetermin nach einigen Euro hin oder her kalkulieren wollen. Das entspricht zwar nicht dem Wesen der Ehe, aber es ist durchaus üblich und schon von daher nicht besonders verwerflich. Man braucht sie deswegen nicht gleich als Kinder eines hässlichen Geistes bezeichnen, finde ich.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder