Heirat und Steuererklärung

Hochzeit 2010 – Einkommenssteuererklärung 2010

Hallo zusammen. Wenn im Juni 2010 eine Heirat statt finden, ergeben sich einige Fragen zur Einkommenssteuer.

Was muss beachtet werden wenn einer der beiden Eheleute keine eigene Einkommensteuererklärung macht und die Werbungskosten etc. werden über die Eltern gelten gemacht werden. Sie wird aller Voraussicht nach auch noch Kindergeld bis zur Ehe beziehen.

Der andere Ehepartner macht jährlich eine Einkommenssteuererklärung.

Wenn dann die Einkommensteuererklärung 2010 gemacht wird. Wer gibt dann die Werbungskosten an – die Eltern oder ausschließlich das Ehepaar bei der zusammen Veranlagung? Oder kann das erste halbe Jahr bei ihren Eltern veranlagt werden und das 2. Halbjahr (bzw. ab der Hochzeit) zusammen veranlagt werden.

Wie ist das, wenn Sie im ersten halben Jahr selbst Geld verdient? Bis wann kann Ehepartner überhaupt bei ihren Eltern über die Einkommenssteuererklärung laufen?

Vielen Dank schon mal im voraus für Ihre Antworten.

Hochzeit 2010 – Einkommenssteuererklärung 2010

schön

Hallo zusammen. Wenn im Juni 2010 eine Heirat statt finden,
ergeben sich einige Fragen zur Einkommenssteuer.

Was muss beachtet werden wenn einer der beiden Eheleute keine
eigene Einkommensteuererklärung macht und die Werbungskosten
etc. werden über die Eltern gelten gemacht werden. Sie wird
aller Voraussicht nach auch noch Kindergeld bis zur Ehe
beziehen.

  1. Über die Eltern können keine Werbungskosten (Wk) der Kinder geltend gemacht werden! Wk dienen dem Erhalt der EIGENEN Arbeit. Sprich: hat das Kind Wk können die Eltern das nicht als Wk angeben. Diese Wk können höchstens mit auf der Anlage KIND angegeben werden - hat aber keine steuerliche Auswirkung (in dem Sinne).
  2. Die Anlage KIND bei den Eltern hat nichts mit einem „steuerlich geführt“ der Kinder zu tun. Sobald Kinder eine eigene Steuererklärung abgeben wollen können sie dies (zusätzlich) tun. Gibt ja auch Azubi´s oder Kinder, die schon viel Geld auf der Kante haben - die können doch ebenfalls eine StErklärung abgeben.

Der andere Ehepartner macht jährlich eine Einkommenssteuererklärung.

hört man doch gern :smile:

Wenn dann die Einkommensteuererklärung 2010 gemacht wird. Wer
gibt dann die Werbungskosten an – die Eltern oder
ausschließlich das Ehepaar bei der zusammen Veranlagung? Oder
kann das erste halbe Jahr bei ihren Eltern veranlagt werden
und das 2. Halbjahr (bzw. ab der Hochzeit) zusammen veranlagt
werden.

Wie ist das, wenn Sie im ersten halben Jahr selbst Geld
verdient? Bis wann kann Ehepartner überhaupt bei ihren Eltern
über die Einkommenssteuererklärung laufen?

Also, wie oben schon beschrieben: die Kinder „laufen“ nicht über die Einkommensteuererklärung der Eltern (außer über die Anlage KIND, was aber keinen Grund darstellt keine eigene Erklärung abgeben zu können.
Wenn Herr X und Frau Y heiraten KÖNNEN sie in 2010 eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (Zusammenveranlagung), sie KÖNNEN aber auch jeder für sich eine Steuererklärung abgeben.
Entscheiden Sie sich für die Zusammenveranlagung, werden ALLE Daten der beiden so genommen, als wenn sie bereits zum 1.1.2010 zusammen gewesen wären. D. h. alle Daten müssen dort angegeben werden, alle Ausgaben können dort gegengerechnet werden.
Entscheiden Sie sich für die „besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung“ gibt jeder noch für sich ab wie bisher.

Vielen Dank schon mal im voraus für Ihre Antworten.

Bitte

LG Tobi@s