Die Höchstgrenze liegt ja bei 10% der festgesetzten Steuer.
Die festgesetzte bzw. geschätzte Steuer ist ja im Allgemeinen zu hoch angesetzt. Angenommen, die Steuer beträgt nach Abgabe der Erklärung nur beispielsweise die Hälfte, reduziert sich dann auch der maximale Verspätungszuschlag ?
Beispiel :
Festgesetzte Steuer 3000 Euro --> Verspätungszuschlag maximal 300 Euro
Nach Abgabe der verspäteten Erklärung zu zahlende Steuer nun nur 1500 Euro --> Verspätungszuschlag trotzdem 300 Euro oder nur noch maximal 150 Euro ?
Hoffe, die Frage war einigermaßen verständlich gestellt.
Danke für Antworten und viele Grüße
Patrick