Hoher Unterschied zwischen Einkommens-. und Lohnsteuer

Angenommen, der ledige Arbeitnehmer A hat im Jahr 2013 einen Bruttoverdienst von 12.000 € erhalten. Die Gehaltszahlung erfolgte stets gleichmäßig zu 1.000 €.  Im Zuge dessen hat A im Jahr 2013 monatlich 9,83 €,  summarisch 117,96 € durch Abzug durch den Arbeitgeber bezahlt. Es darf angenommen werden, dass keine weiteren Einkünfte im Jahr 2013 hat. Ebenso kann A keine Ausgaben vorweisen, die dass zu versteuerende Einkommen senken. Laut Einkommenssteuertabelle 2013 müsste A  bei einem Einkommen von 12.000 € satte 681,00 € Einkommenssteuer bezahlen.

1, Woher rührt die hohe Differenz zwischen 117,96 € und 681,00 € ?

  1. Was passiert wenn A sich zu oben genannten Bedingungen freiwillig veranlagen lässt.
    Nachzahlung oder Erstattung.

  2. Was passiert A, wenn sich zu den obigen Konditionen veranlagen lässt, allerdings 2.000 € Werbungskosten hat. Erstattung oder Nachzahlung.

1, Woher rührt die hohe Differenz zwischen 117,96 € und 681,00 € ?

Der erste Wert bezieht sich offenbar auf das Bruttoeinkommen von 12 K€, der zweite auf ein zu versteuerndes Einkommen von 12 K€.

  1. Was passiert wenn A sich zu oben genannten Bedingungen freiwillig veranlagen lässt. Nachzahlung oder Erstattung.

Ausrechnen !

  1. Was passiert A, wenn sich zu den obigen Konditionen veranlagen lässt, allerdings 2.000 € Werbungskosten hat. Erstattung oder Nachzahlung.

Hier würde ich mit einer Erstattung rechnen, da der Pauschbetrag deutlich überschritten wird.

es gibt einen Unterschied zwischen Einkommensteuertabelle und dem Lohnsteuerabzug, daher nicht vergleichbar!
Lia

Hallo,

a.) die Tabelle beruecksichtigt das zu versteuernde Einkommen, das ist hier viel niedriger als das Brutto.

b.) wahrscheinlich nichts

c.) Erstattung

Viel Glück

Barmer

Es gibt keinen Unterschied zwischen der Höhe der Einkommensteuer -ESt- und der Höhe der Lohnsteuer -LSt-, wohl aber einen Unterschied zwischen ESt-Tabelle und LSt-Tabelle.
In der LSt-Tabelle sind Pauschbeträge -PB-, die nur ein Arbeitnehmer -ohne Nachweis-
erhält, bereits berücksichtigt (Werbungskosten-PB, Sonderausgaben-PB).
Die Differenz in deinem Beispiel ergibt sich, weil man vom Brutto-Arbeitslohn erst die in
der LSt-Tabelle berücksichtigten Abzugsbeträge kürzen und dann die Steuer in der ESt-Tabelle ablesen muß.
Fundstelle: § 38a Absatz 2 EStG, § 9a EStG,
Gruß, RHG.