Liebe Wer-weiß-was-ler/-innen,
ist es für die Abschreibung (gemäß EStG § 7, Absatz 4) eines vermieteten Einfamilienhauses schädlich, wenn es nach dem Bau zunächst selbst genutzt und erst nach drei Jahren begonnen wurde, das Haus zu vermieten?
Falls nein und unter der Annahme, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 31.12.2005 gestellt wurde, für die ersten neun Jahre also jeweils 4 % der Herstellungskosten geltend gemacht werden können:
Werden diese neun Jahre ab dem Jahr der Herstellung gerechnet (bei drei Jahren Eigennutzung verbleiben also nur noch die letzten sechs Jahre), oder rechnet das Finanzamt erst ab dem Beginn der Vermietung die neun Jahre?
Schon jetzt vielen herzlichen Dank für eine Antwort!
Viele Grüße
Eckbert