Immobilienabschreibung versus Selbstnutzung

Liebe Wer-weiß-was-ler/-innen,

ist es für die Abschreibung (gemäß EStG § 7, Absatz 4) eines vermieteten Einfamilienhauses schädlich, wenn es nach dem Bau zunächst selbst genutzt und erst nach drei Jahren begonnen wurde, das Haus zu vermieten?

Falls nein und unter der Annahme, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 31.12.2005 gestellt wurde, für die ersten neun Jahre also jeweils 4 % der Herstellungskosten geltend gemacht werden können:
Werden diese neun Jahre ab dem Jahr der Herstellung gerechnet (bei drei Jahren Eigennutzung verbleiben also nur noch die letzten sechs Jahre), oder rechnet das Finanzamt erst ab dem Beginn der Vermietung die neun Jahre?

Schon jetzt vielen herzlichen Dank für eine Antwort!

Viele Grüße

Eckbert

Hallo,

ist es für die Abschreibung (gemäß EStG § 7, Absatz 4) eines
vermieteten Einfamilienhauses schädlich, wenn es nach dem Bau
zunächst selbst genutzt und erst nach drei Jahren begonnen
wurde, das Haus zu vermieten?

Die Abschreibung beginnt immer ab dem Jahr der Fertigstellung. Solange man das Gebäude selbst nutzt, geht die Abschreibung insoweit verloren. Sie wird aber fortlaufend vom Anfangswert abgeschrieben.

Schöne Grüße
C.