Servus,
Also, wäre das für den Warenempfänger (D) ein
innergemeinschaftlicher Erwerb und für den Belgier eine
innergemeinschaftliche Lieferung?
Ja.
Also ist es ja in D steuerbar aber nicht steuerpflichtig,
korrekt?
Nein: Der innergemeinschaftliche Erwerb ist (für den Empfänger) steuerpflichtig. In der Regel kann er die fällige USt in gleicher Höhe als Vorsteuer abziehen, aber es gibt Ausnahmen, in denen die USt komplett geschuldet wird, aber die Vorsteuer nur teilweise abziehbar ist. Auch deswegen strikt zwischen plus/minus USt und Null unterscheiden! Vorsicht bei der Buchung des Vorgangs in ERP- und WaWi-Systemen: Das Thema wird auch von sonst sauber laufenden Systemen teils sehr stiefmütterlich behandelt und von den Anwendern dann auch so gelassen, weil eine USt-Schuld von Null nicht beanstandet wird, wenn man sie formal falsch erklärt.
Wie müsste denn dann die Besteuerung erfolgen, da der ja seinen Sitz in CH hat und eine CZ Umsatzsteueridentifikationsnummer hat??
Nun, er hat offenbar ein Werk in Belgien, von dem aus er Umsätze bewirkt, und müsste also seine Null TVA in Belgien anmelden und erklären. Wie er dazu kommt, dass er keine belgische ID-Nummer hat, ist seine Sache und braucht den Empfänger der Lieferung nicht zu kümmern.
Schöne Grüße
MM