Investitionsrücklage für 2007-nur bewegliche Güter

Hallo

Mal angenommen man hat 2008 gewerblich als Selbstständiger einer GbR angebaut und möchte für diese Baumassnahme bei der Steuerabrechnung 2007 eine Investitionsrücklage bilden/abschreiben. Gilt diese Möglichkeit nur für bewegliche Güter ? Bzw welche Möglichkeit hätte man als Slbstständiger/ Freiberufler gehabt, um diese anstehende Investition irgendwie geltent zu machen(natürlich Gewinn mildernd)
Bin schon ganz gespannt was die lieben Experten dazu meinen und das Finanzamt für Möglichkeiten bietet.
Mit unfachmänischen Gruß

Uwe Drotschamnn

richtig, nur bewegliche güter.

ansonsten geht man mit solchen dingen (gebäude(teile) im BV) zum fachmann, denn da kann man sich schöne eier ins steuernest legen, vor allem wenn die gebäude später wieder entnommen werden.

interessant könnte auch die zuordnung zum unternehmensvermögen der gesamten immobilie sein (seeling). ist aber auch dringend vom fachmann abzuwickeln.

gruß inder

Hallo
Kann doch eigentlich nicht sein - ? Wenn eine wirklcih große Investition wie Neubau erfolgt ,man vorher nichts ansparen kann.
Oder täusche ich mich da ? Hätte dann zumindest mal eine Spur, in diesem Vorschriftenwahn, wenn ich zum Fachmann gehe bzw könnte bis dahin ruhiger schlafen.

liebe Grüße

Uwe

Hallo
Kann doch eigentlich nicht sein - ? Wenn eine wirklcih große
Investition wie Neubau erfolgt ,man vorher nichts ansparen
kann.

ne, ist schon richtig so, denn die vorschrift soll natürlich die konjuktur ankurbeln im hinblick auf maschinen, fahrzeuge usw. .

die häuslebauer hatten dazu früher die eigenheimzulage, jetzt gibts da nix mehr…

gruß inder