Bei der Anschaffung eines neuen iPads wird bei einem Ehepaar
folgendes überlegt: Der Mann (Lehrer) dürfte es ohne Probleme
als Werbungskosten von der Steuer absetzen können
Klar, falls er es zu 100% beruflich nutzt. Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, daß 10% Privatnutzung steuerlich unschädlich sind.
Also: Beruflichen Anteil bestimmen, diesen Teil von der Steuer absetzen.
aber was wäre, wenn die Frau (Sozialpägagogin beim Jugendamt) einen
besseren Preis wegen diversen Neukundenrabatten bekommen
könnte? Wäre es auch für Sie ein Arbeitsmittel?
Mich wundert, daß die Frau nicht weiß, ob und mit welchem Anteil sie das iPad als Arbeitsmittel nutzen wird.
Insgesamt gesehen würde es mich als Laie wundern, wenn das FA so ein privat gekauftes überflüssigiges Technik- Spielzeug komplett als Arbeitsmittel akzeptiert.
Erdbeerzunge
(welche ein vom AG gestelltes Ultrabook [vollwertiger leichter Laptop] nutzt, und welche unterschreiben mußte, daß sie das Gerät nicht privat nutzt [letzteres aber wohl mehr, weil der Sysadmin keine Lust hat, ein wegen privater Software instabil gewordenes Notebook immer wieder neu einzurichten])