Ist Abschreibung für geschenkte Wohnung möglich?

Wenn man eine Neubauwohnung vor 10 Jahren gekauft hat, und dann an das Kind überschreibt/schenkt.

Und wenn das Kind dann die Wohnung vermietet, kann es dann die Abschreibung geltend machen? Dazu gibt es zwei völlig unterschiedliche Meinungen:

Zu einem, dass vom Finanzamt keine Abschreibung anerkannt wird, da die Wohnung unentgeltlich erworben wurde.

Die andere Variante wäre, dass das Kind als vorgezogener Erbe
steuerlich an die Stelle der Schenkenden treten würde und für die restlichen Jahre die Abschreibung als Rechtsnachfolger geltend machen darf.

Welche Version ist richtig?

Danke im Voraus!

ja, AfA ist möglich - Variante zwei - egal ob als vorgezogenes Erbe oder als Schenkung!

Lia

Danke für die Antwort.

Ich denke, wenn die Eltern eine fremde Wohnung für das Kind kaufen, gilt: keine Ausgaben für den Erwerb und folglich keine AfA bei Vermietung durch das Kind.

Aber wenn die Eltern eigene Wohnung überschreben - genau so, wie Sie sagen (Erbe oder Schenkung), AfA ist zulässig.
Alle Anschaffungskosten der Eltern und d. Restnutzungsdauer der Whg. werden berücksichtigt. Nochmals vielen Dank!