Warum kann er denn kein Kleinunternehmer sein?
Was für eine andere Unternehmung?
Die Photovoltaikanlage, für die er bereits Umsatzsteuer abführt.
Und ich habe nich gesagt,
dass er kein Kleinunternehmer sein kann. Ich habe nur darauf
aufmerksam gemacht, dass er mit seinem Nebenjob Unternehmer
ist und es völlig egal ist, ob er hauptberuflich Beamter ist
oder nicht.
Ich habe das „Ja“ als Antwort auf die Frage verstanden, ob der Fragesteller Umsatzsteuer erheben und abführen muss. Das hinge dann ja von der Möglichkeit ab, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Ich weiß aber nicht, ob die für ein Kleinunternehmen gegeben ist, wenn man für ein zweites Unternehmen (die Photovoltaikanlage) bereits auf sie verzichtet hat.
Grüße,
Sebastian