Ist Umsatzsteuererstattung eine Einnahme?

Hallo,

ich bin seit kurzem Freiberufler und habe neulich meine erste Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt bekommen. Nicht viel, aber immerhin. Konkret handelt es sich um läppische 17,69 Euro :wink:

Die Frage ist nun: muss ich diese Erstattung für den Monat, in dem ich sie erhalten habe, als echte Einnahme verbuchen? Falls ja, muss ich dann davon wieder 16% Umsatzsteuer abziehen (also Einnahme = 15,25 Euro)? Bin da etwas verwirrt.

Gruß, Robert

Hallo,

ich bin seit kurzem Freiberufler und habe neulich meine erste
Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt bekommen. Nicht viel,
aber immerhin. Konkret handelt es sich um läppische 17,69 Euro
:wink:

Die Frage ist nun: muss ich diese Erstattung für den Monat, in
dem ich sie erhalten habe, als echte Einnahme verbuchen? Falls
ja, muss ich dann davon wieder 16% Umsatzsteuer abziehen (also
Einnahme = 15,25 Euro)? Bin da etwas verwirrt.

Die Erstattung ist keine Einnahme und Zahlungen vom FA sind nicht UST-pflichtig.

Stell dir vor, daß du eine Kasse 2002 hast und eine Kasse 2003.

Aus der 2002 hast du Steuern gezahlt. Zuviel wie sich jetzt herausstellt. Also kommt das Rück-Geld in die Kasse 2002. Das hat mit der Kasse 2003 nix zu tun.

gruss
winkel

hi,

winkels meinung in ehren, aber in deinem fall wohl falsch!

du machst sicherlich eine gewinnermittlung nach § 4 ABs. 3 EStG (die sogen. einnahmen-überschuss-rechnung).

in deinem fall behandelt sich die USt zwar effektiv auch neutral, aber gebucht wird sie anders:

betriebsausgaben sind:

  • vorsteuern wenn du sie bezahlst mit einer rechnung
  • umsatzsteuerzahlung an das finanzamt

betriebseinnahme sind:

  • erhaltene umsatzsteuer wenn der kunde brutto bezahlt
  • umsatzsteuererstattung vom finanzamt

im endeffekt also plus/minus null für den gewinn, aber phasenverschoben, da du die 2002er nachzahlung ja erst in 2003 machst/bekommst…

so macht man das in deinem fall.

zum problem: die ustzahlungen an sich unterliegen ja keinem leistungsaustausch, weshalb eine umsatzsteuerbarkeit nicht in frage kommen kann!

gruss vom

showbee