Kann ein Untermieter Fahrtkosten zur Arbeit

… absetzen?

Nehmen wir an, jemand hat seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern. Seine Arbeitsstelle befindet sich unmittelbar neben dem Hauptwohnsitz.
Er lernt eine Freundin kennen und zieht somit in eine andere Stadt. Somit hat er jetzt Fahrtkosten. Kann er diese steuerlich absetzen?

Vielen Dank

Für die Werbungskosten ist der Wohnort maßgebend, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet. Der melderechtliche Wohnort ist nicht ausschlaggebend.

Siehe dazu §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG:

„Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der regelmäßigen Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird;“

Aber um letzte Sicherheit zu haben: Was spricht dagegen, wenn derjenige seinen Hauptwohnsitz auch melderechtlich in die andere Stadt verlegt?

Gruss

Iru

Vielen lieben Dank!!!