Kapitalertragssteuer zurückkriegen

Hallo,

ich bin gerade an der Steuererklärung 99 (ja, etwas spät :wink:

ich hab da mal ne Frage, zu der ich bisher schon ein paar verschiedene Meinungen gehört habe:

ich habe ein Dokument, dass mir die Abfuhr von Kapitalertragssteuer in Höhe von knapp 2000 Mark nachweist von meiner Bank.

irgendwo habe ich gelesen, dass die KESt praktisch wie eine Einkommenssteuer wäre, die vorausgezahlt wird.

ich komme aber evtl. selsbt mit Zinseinkünften unter bzw. knapp über die Grenze ab der ich überhaupt Einkommensteuer zahlen müsste (13000 oder was), also kann ich darauf hoffen dass ich die gezahlte Steuer wieder rauskriege?

Ach ja, es existiert kein Freistellungsauftrag soviel ich weiss. aber bedeutet das, dass mein geld deswegen futsch is? Immerhin hat der Staat sich mein geld für ein Jahr kostenlos ausgeliehen :wink:

Sorry, ich bin noch nicht so der Profi in diesen Angelegenheiten, ich hoff ich hab da nicht mein Geld verschenkt, bitte informiert mich. Und zwar wenn möglich mit fundierten Antworten. Von „kriegst nix“ über „teilweise“ bis „kriegst alles wieder raus“ hab ich schon alles gehört :wink:

MfG Bruno

Hi Bruno,
ich bin zwar kein Steuerberater, aber ich versuch mal, es Dir mit meinen Worten (und hoffentlich richtig) zu erklären.
Die Kapitalertragsteuer bzw. die Zinsabschlagsteuer ist im Grunde nichts anderes als eine Vorauszahlung von Steuern für eine bestimmte Einkunftsart - nämlich jene aus Kapitalvermögen.
Bei der Ermittlung der gesamten Einkommensteuerlast werden alle Einkünfte zusammengerechnet (und Absetzungen abgezogen). Auf das Ergebnis - das zu versteuernde Einkommen - wird die abzuführende Steuer berechnet. Bereits erbrachte Vorauszahlungen (s.o.) werden dabei natürlich angerechnet. Das bedeutet bei Dir, wenn für Dein zu versteuerndes Einkommen noch keine Steuern anfallen, bekommst Du die gesamte gezahlte Zinsabschlagsteuer zurück.
Viel Spass beim Feiern. *g*
Gruß
wolle

Milchkaffee?
Hallo Bruno!

Mein Vorredner hat das ja schon perfekt erklärt. Falls Du noch weitere Fragen hast, können wir das ja mal bei nem Milchkaffe im Rathaus-Cafe oder im Refugium erläutern :wink:

Grüße
Markus
*derauchausdernähevonfnkommt*

Mein Vorredner hat das ja schon perfekt erklärt. Falls Du noch
weitere Fragen hast, können wir das ja mal bei nem Milchkaffe
im Rathaus-Cafe oder im Refugium erläutern :wink:

Ich habs inzwischen selber rausgefunden und heut das Ding endlich abgegeben, nachdem die mir das gestern auf dem Amt gleich durchgeschaut hat und ned so ganz zufrieden war, hoffentlich is der Scheiss jetzt erledigt :smile:

Das Topic hab ich erst gar ned geblickt :wink:
ich bin auch ned so ganz aus Friedrichshafen, sondern aus Ailingen, aber das kennt ja keiner, also schreibt man halt Friedrichshafen hin :smile:

Bru

Hallo Bruno,

dann gib doch einfach einen Freistellungsauftrag bei der Bank ab. Die behalten dann auch keine Steuern ein und Du brauchst nicht über’s Finanzamt zu meckern.

Gruß

Peter

Da hast du recht, ich hab auch inzw. gemerkt dass es doch einen Freistellungsauftrag gab, zwar nicht in voller höhe aber teilweise. Ein anderer Fehler war, dass die Zinsen von mehreren Jahren wohl auf einmal ausgeschüttet wurden…
man lernt nie aus

In diesem Fall ist es mir jetzt eigentlich grad nicht ungelegen gekommen, dass ich so das Geld jetzt wohl zurückkriege, ich habe nämlich noch eine Umsatzsteuerschuld in ähnlicher Höhe zu bezahlen…

Danke für die Tips

Bruno

Hallo Bruno,

die Kapitalertragssteuer ist analog zur Lohnsteuer keine selbständige Steuerart, sondern lediglich eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist wie die vom Arbeitgeber einbehaltenen monatlichen Lohnsteuerbeträge als eine Einkommensteuervorauszahlung anzusehen. Sowohl die kumulierten monatlichen Lohnsteuerbeträge als auch die von Kreditinstituten bei fehlenden bzw. quantitativ nicht ausreichenden Freistellungsaufträgen einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragssteuerbeträgen können sowohl bei Antrags- oder Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer als Abzug von der festgesetzten (Jahres-)Einkommensteuer in Ansatz gebracht werden. Die fehlende Existenz einer Freistellungsauftragserteilung ändert hieran nichts!

Wenn allerdings die Zinseinkünfte die Sparerfreibeträge incl. Werbungskostenpauschbeträge (Ledige DM 6.000 + DM 100 / Verheiratete DM 12.000 + DM 200) übersteigen, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, die selbstverständlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen.

Im übrigen werden ab 01.01.2001 die Freistellungsaufträge von den Kreditinstituten nur noch auf die von der rot-grünen Bundesregierung halbierten Sparerfreibeträge ausgestellt.

Tschüss

U L F

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