Kilometergeld KFZ-Kosten 0,30Euro

Hallo,

wie setzt ein selbständiger seine geschäftlich gefahrene Kilometer
ab die er genau mit dem Fahrtenbuch berechnen kann.
Es heißt ja es kann pro km 0,30Euro abgesetzt werden,
was bedeutet dies genau?

Angenommen ein selbständiger hat im Monat Januar 1000 km
geschäftlich gefahren und nimmt diese Kosten in den
Vorsteuerbescheid mit auf.

1000(km) x 0,30 (Euro) = 300Euro
300 : 116 x 16 = 41,38Euro

sind diese 300 Euro die Ausgaben für Kfz im Januar, und
die 41,38Euro ist die Vorsteuer die der selbständige in
seinem Vorsteuerbescheid geltend machen kann??

Ist diese Vorgehensweise richtig???

Gurß
Seven

Hallo Seven,

1000(km) x 0,30 (Euro) = 300Euro
300 : 116 x 16 = 41,38Euro

sind diese 300 Euro die Ausgaben für Kfz im Januar, und
die 41,38Euro ist die Vorsteuer die der selbständige in
seinem Vorsteuerbescheid geltend machen kann??

Ist diese Vorgehensweise richtig???

Nein, wenn ich Dich richtig verstanden habe, setzt Du Dein privates Kfz unter Anderem für geschäftliche Fahrten ein.

Diese 0,30 Euro pro Kilometer sind als „Nutzungsentschädigung“ anzusehen, die Du Dir sozusagen selber zahlst, als Ersatz für Deine privaten Aufwendungen für Dein Auto (Anschaffung, Wertverlust, Betriebskosten).
Du als Privatmensch bist aber nicht Umsatzsteuer pflichtig.
Folglich setzt Du dafür weder Vor- noch Umsatz-Steuer an.

Solltest Du aber Dein Auto als Geschäftsfahrzeug in der Buchhaltung führen, musst Du alle Aufwendungen dafür (mit Vorsteuerabzug, sofern enthalten) buchen und dann am Jahresende (oder monatlich oder vierteljährlich) den prozentualen Teil dieser Kosten, der auf die mit Deinem Geschäftswagen gefahrenen PRIVATEN Kilometer entfällt, entsprechend mit Umsatzsteuer wo erforderlich, als „Privatentnahme Leistungen“ gewinnerhöhend und Umsatzsteuerschuld erzeugend buchen.

Michael

Hallo Seven,

Voooorsicht! (1) Einkommensteuer und Umsatzsteuer niemals nicht vermengen. Das gibt eine ungenießbare Suppe. (2) Mit den Begriffen grenzenlos stur umgehen, sonst kommt man besonders bei der USt rettungslos ins Schwimmen.

Angenommen ein selbständiger hat im Monat Januar 1000 km
geschäftlich gefahren und nimmt diese Kosten in den
Vorsteuerbescheid mit auf.

Mit Vorsteuerbescheid meinst Du vermutlich Umsatzsteuervoranmeldung. Bescheid ist, was vom FA kommt. Bei den Anmeldesteuern entspricht die Anmeldung einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, ein Bescheid ergeht bei diesen Steuerarten bloß, wenn das FA die Steuer abweichend von der Anmeldung festsetzt.

Die Umsatzsteuerzahllast ermittelt sich aus USt minus abziehbare Vorsteuer. Abziehbare Vorsteuer wird in keinem Fall, nie, pauschal ermittelt. Es handelt sich immer bloß um die USt, die der Unternehmer an andere Unternehmer bezahlt bzw. schuldet, wenn er Lieferungen oder Leistungen für sein Unternehmen bezieht.

Damit ist dieses:

1000(km) x 0,30 (Euro) = 300Euro
300 : 116 x 16 = 41,38Euro

obsolet. Die Kilometerpauschale enthält keine abziehbare Vorsteuer, denn der Unternehmer hat hier ja nichts für sein Unternehmen bezogen, sondern etwas in sein Unternehmen eingelegt. Den Sprit usw., die durch die Pauschale abgedeckt sind, hat er nicht für sein Unternehmen, sondern für seine private Lebensführung bezogen.

Dieses:

sind diese 300 Euro die Ausgaben für Kfz im Januar,

trifft allerdings zu. Diese Ausgaben fließen in die Gewinnermittlung ein und mindern auf diese Weise die Einkünfte und damit das zu versteuernde Einkommen.

Die einzige Chance, die Vorsteuer aus Sprit, Wagenpflege, Reparaturen undsoweiter umsatzsteuerlich wirksam zu verbuchen, ist, dass der Unternehmer sein Kfz ins Betriebsvermögen aufnimmt und die nicht betrieblich veranlassten Fahrten (USt- und ESt-pflichtig) entnimmt. Er ermittelt zu diesem Zweck die tatsächlichen Kosten pro km und multipliziert diese mit den privat gefahrenen km. Dann kann er die Vorsteuer für den Sprit, die Reparaturen etc., die er für sein Unternehmen bezieht, geltend machen. Späterer Verkauf des Kfz wird dann allerdings ein steuerpflichtiger Umsatz, insofern dürfte die Rechnung nur aufgehen, wenn das Kfz auch bei der Anschaffung umsatzsteuerlich wirksam (also gleich bei der Anschaffung) in das Betriebsvermögen gelangt ist.

Schöne Grüße

MM

KFZ ist hauptsächlich für Gewerbe

Also nochmal etwas genauer, habe ein 1000Euro Auto
für mein Gewerbe gekauft, läuft aber versicherungs- und
zulassungstechnisch auf (mich) Privat, dieses wird aber zu 90%
geschäftlich benutzt.
Dann ist es doch möglich das ich die Tankbelege absetzten kann,
also auch in die Umsatzsteuervoranmeldung mit aufnehmen kann.

oder geht das auch ned?

Gruß
Seven

Hallo nochmal,

Also nochmal etwas genauer, habe ein 1000Euro Auto
für mein Gewerbe gekauft, läuft aber versicherungs- und
zulassungstechnisch auf (mich) Privat, dieses wird aber zu 90%
geschäftlich benutzt.

Im Fall des Einzelunternehmens kann das ohne weiteres in den Betrieb eingelegt werden (falls die Versicherung dafür nicht besondere Konditionen vorsieht, aber das wäre für die Steuer egal).

Dann ist es doch möglich das ich die Tankbelege absetzten
kann,
also auch in die Umsatzsteuervoranmeldung mit aufnehmen kann.

Ja, das geht. Wie beschrieben, bei Versteuerung der privat entnommenen Leistung von 10% der Gesamtkilometer. Es sollte bloß vorher überschlägig gerechnet werden, was passiert, wenn das Auto in den kommenden Jahren z.B. für 600€ verkauft wird und das dann zu einer USt-Einnahme von 96€ führt, die es nicht geben würde, wenn das Auto im Privatvermögen geblieben und bloß die km-Pauschale eingelegt worden wäre.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

das mit der Umsatzsteuer bei einem Verkauf des Geschäftswagens ist so gesehen richtig.
Das muss unser Fragender aber gar nicht tun - er könnte den Geschäftswagen ja auch privat entnehmen, und dann müsste er darauf keine Umsatzsteuer abführen, wenn die Anschaffung ohne Umsatzsteuer war.

Michael

Hallo Michael,

die Entnahme eines Gegenstandes aus dem ustlichen Betiebsvermögen ist aber grundsätzlich ust-pflichtig, egal ob VSt-Abzug vorgenommen oder nicht.

Grüße
Chris

Das muss unser Fragender aber gar nicht tun - er könnte den
Geschäftswagen ja auch privat entnehmen, und dann müsste er
darauf keine Umsatzsteuer abführen, wenn die Anschaffung ohne
Umsatzsteuer war.

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Wo wir gerade dabei sind …
Hallo,

wo wir gerade bei dem Thema sind:

Wenn ich mit meinem privaten Kfz. als Arbeitnehmer dienstliche Fahrten unternehme, für die ich vom Arbeitgeber keinen Kostenersatz erhalte, dann kann ich doch eine Kilometerpauschale für die dienstlichen Fahrten als Werbungskosten (Reisekosten) geltend machen, richtig?

Sind das auch 0,30 EUR pro km?

Ich führe zum Nachweis übrigens ein Fahrtenbuch.

Grüße
Sebastian

Danke Danke
Danke für Euere Mithilfe