Kilometerpauschale und MwSt. in Gewin / Verlust

Guten Abend

Wenn mann privates PKW für Firma nutzt (nicht als Firmenwagen) und ein Fahrtenbuch führt, darf er für beruflich gefahrene Kilometer eine Pauschale in Höhe von 30 Cent abschreiben. Diese Summe ist als Ausgaben berechnet.

Ob man in der Gewinn / Verlust- Rechnung die Kilometerpauschale i. H. v. 30 Cent/km für die beruflichen Fahrten eines privaten PKWs brutto oder netto- also mit oder ohne MWSt- berechnen soll?

Danke im Voraus.

Servus,

Vorsteuerabzug gibt es nur für Wirtschaftsgüter und Leistungen, die für das Unternehmen bezogen worden sind.

Die Kilometerpauschale gibt es für betriebliche Nutzung eines Fahrzeuges, das nicht zum Vermögen des Unternehmens gehört.

Also kein Vorsteuerabzug für die Kilometerpauschale.

Schöne Grüße

MM

Also kein Vorsteuerabzug für die Kilometerpauschale.

Einfacher sagen, mann soll in Gewin / Verlust Rechnung KM-Pauschale Brutto=Netto eingeben?

Dann die zweite Frage:

In Monatlichen Steuererklärung ist es das gleiche - KM-Pauschale geht als „Brutto=Netto“?

Danke im Voraus.

Dass es die Kilometerpauschale für betriebliche Nutzung eines Fahrzeuges, das nicht zum Vermögen des Unternehmens gehört, gibt, ist vollkommen klar. Die Frage war, ob in diesen 30 cent auch MWSt mit eingerechnet ist oder umgekehrt oder netto=brutto in dem Fall.

Wie man also pro km als Ausgabe berechnen soll?

Servus,

nochmal: Vorsteuerabzug kann ein Unternehmer nur dann geltend machen, wenn er von einem anderen Unternehmer etwas für sein Unternehmen bezieht.

Die Autonutzung, für die die Kilometerpauschale angesetzt werden kann, wird nicht von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen bezogen. Daher kein Vorsteuerabzug.

Zweitens: Vorsteuer ist keine Größe, die man irgendwie errechnen kann, sondern immer bloß die Umsatzsteuer, die auf einer Rechnung von einem anderen Unternehmer ausgewiesen ist.

Für das Auto, für dessen Nutzung die Kilometerpauschale angesetzt werden kann, gibt es keine Rechnung von einem anderen Unternehmer über die Kilometerpauschale, und daher auch schon deswegen keine abziehbare Vorsteuer.

Daher stellt sich die Frage nach „Brutto“ oder „Netto“ überhaupt nicht. Die dreissig Cent sind halt dreissig Cent, und damit hat sich das.

Schöne Grüße

MM

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Vielleicht könnte man es vereinfachend so formulieren:

Für ein Gerwerbe genutztes Privat-Kfz:

  • Hier stellt ein Privatmensch eine Kfz dem Gewerbe zur Verfügung.
  • Ein Privatmensch kann keine MwSt bzw. USt in Rechnung stellen.

Wenn ich mich recht erinnere, könnte das sogar vor längerer Zeit mal so etwa von Dir, MM, formuliert worden sein.

Gruß JK

Einfacher sagen, mann soll in Gewin / Verlust Rechnung
KM-Pauschale Brutto=Netto eingeben?

Dann die zweite Frage:

In Monatlichen Steuererklärung ist es das gleiche -
KM-Pauschale geht als „Brutto=Netto“?

Wenn man sich das so durchliest, möchte man nur laut schreien: KONTAKTIEREN SIE JETZT SOFORT EINEN STEUERBERATER!

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OT: Steuerberater…
hallo Stefan

Wenn man sich das so durchliest, möchte man nur laut schreien:
KONTAKTIEREN SIE JETZT SOFORT EINEN STEUERBERATER!

DANKE. Das geht mir hier allerdings öfter so…
Wenn Buchhaltung/Steuererklärungen soooo einfach wären, warum mussten meine Berufskollegen/-kolleginnen dann den Beruf über mehrere Jahre lernen??

Am besten sind diejenigen, die meinen, alles besser zu wissen und dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, laut Hilfe schreien und „wir“ beim StB müssen dann Flicken…

Gruß
Sonja

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