Kind studiert - aussergewöhnliche Belastung

hi,
mein sohn studiert und ist auswärtig untergebracht.
er hat im jahr 2002 einen bruttoarbeitslohn von 2380 euro und ein zu versteuerndes einkommen von 832 euro.
kann ich meinen sohn unter aussergewöhnliche belastungen erfassen. welchen betrag bruttoarbeitslohn oder zu versteuerndes einkommen kann/muss ich ansetzen. darüberhinaus bekommt er noch 70 euro bafög muss ich dieses auch mit angeben.
danke im voraus
matthias

Hallo!

Solange es Kindergeld für ihn gibt, ist bei auswärtiger Unterbringung ein Ausbildungsfreibetrag nach §33a Abs.2 EStG iHv. 924 EUR zu gewähren.

Der o. g. Betrag ist zu kürzen um die eigenen Einkünfte > 1848 EUR. Diese Grenze ist zu zwölfteln! Die auf den jeweiligen Monat (Semesterferien o.ä.) tatsächlich entfallenden Einkünfte mindern den auf diese Monate entfallenden Anteil (x/12) von 924 EUR auf minimal 0 EUR.

Beachte:
Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten (PB 1044 EUR) = Einkünfte

Der Freibetrag steht den Eltern zur Hälfte zu.

Ciao!
Nemo