Kinder und Ehr - steuerliche Vorteile?

Familie x besteht aus einem Mann (Alleinverdiener), einer Frau (Hausfrau), einem Kind aus erster Beziehung und einem gemeinsamen Kind.
Die Eltern sind nicht verheiratet – welche „steuerlichen Vorteile“ haben die Kinder für den Verdiener?
Was würde sich ändern wenn die Eltern heiraten?

Wenn man heiratet kann man vom Splittingtarif profitieren und der Ehemann kann dann das nichteheliche Kind zu 0,5 zusätzlich auf die Steuerkarte bekommen. Sogar zu 1,0 wenn der leibl. Vater des Kindes weniger als 75% des festgelegten Unterhalts für das Kind zahlt. Das soweit er die Steuerklasse III hat. Momantan dürfte er die I haben und das gemeinsame Kind hälftig mit 0,5.

Für eine genaue Beurteilung benötigt man jedoch die Einkünfte der Eheleute und deren Höhe.

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Und wenn Sie nun unverheiratet bleiben, wie kann man die Kinder dann steuerlich geltend machen?

Das gemeinsame Kind wird bei jedem zu 0,5 berücksichtigt. Das Kind der Frau wird bei der Frau zu 0,5 berücksichtigt, so dass die Frau dann 1,0 Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat und diese Kinderfreibeträge auch bei der Einkommensteuerveranlagung bekommt. Wenn die Frau keine Einkünfte hat, sind die Freibeträge ohne Auswirkung und lassen sich auch nicht übertragen.