Kinderbetreuungskosten-Steuer bei EM-Rente

Hallo Ihr Lieben,

nachfolgend ein Beispiel:

Frau X rückwirkend ab Januar 2010 EM-Rentnerin + GdB 50%.
Herr X ist erwerbstätig.
2 Kinder beide unter 12 Jahren

Könnte man in diesem Fall die Kinderbetreuungskosten absetzen?

Normalerweise ist es ja so, dass die Kosten nur abgesetzt werden dürfen, wenn BEIDE Elternteile arbeiten. Aber wie würde es sich in den o.g. Fall verhalten?

DANKE, Painter

Hi,

Normalerweise ist es ja so, dass die Kosten nur abgesetzt
werden dürfen, wenn BEIDE Elternteile arbeiten. Aber wie würde
es sich in den o.g. Fall verhalten?

Wenn beide berufstätig/ erwerbsfähig sind, dann können sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Es gibt aber noch die Möglichkeit der Berücksichtigung als Sonderausgaben, außergwöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistung.

In diesem Fall wären die Kosten als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Und zwar 2/3 der berücksichtigungsfähigen Kosten, max. 4.000 Euro.

VG
e

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Wird der Anteil von Herrn X in Anlage K erfasst und der Anteil von Frau X in den Sonderausgaben, oder die gesamten Kosten in die Sonderausgaben?

DANKE, Painter

Alle Angaben kommen in die Anlage Kind, Seite 3. Von beiden Ehegatten.