Hallo Ihr Lieben,
nachfolgend ein Beispiel:
Frau X rückwirkend ab Januar 2010 EM-Rentnerin + GdB 50%.
Herr X ist erwerbstätig.
2 Kinder beide unter 12 Jahren
Könnte man in diesem Fall die Kinderbetreuungskosten absetzen?
Normalerweise ist es ja so, dass die Kosten nur abgesetzt werden dürfen, wenn BEIDE Elternteile arbeiten. Aber wie würde es sich in den o.g. Fall verhalten?
DANKE, Painter