Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern

Hossa @all :smile:

Wenn Kinder das 18-te Lebensjahr vollenden, wird den Eltern ja der Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld gestrichen. Was ist, wenn ein volljähriges Kind noch zur Schule geht, steht den Eltern dann weiterhin der Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld zu? Muss man dazu irgendwelche Bescheinigungen einreichen?

Danke vorab für die Info und viele Grüße

Hasenfuß

das ist falsch: wenn das Kind 18 ist, wird das Kindergeld nicht gestrichen, wenn das Kind noch zur Schule oder zur Berufsausbildung geht! Die Kindergeldkasse wird rechtzeitig dies anfordern!

Lia

Eine Schulbescheinigung ist für Kinder über 18 sowohl der Familienkasse einzureichen, als auch der Steuererklärung beizufügen. Soweit die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes (Zinsen, 400 € Job, Waisenrente und Vergleichbares.) 8.004 € im Jahr nicht übersteigen, gibt es weiterhin Kinderfreibetrag bzw, Kindergeld.