Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag bei Vermögen

Hallo.
Ich habe eine Frage bzgl. Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Es geht um das Jahr 2001. Ich war damals Student und unter 27 Jahre alt, folglich steht meinen Eltern Kindergeld zu und meine Eltern konnten den Kinderfreibetrag für mich geltend machen, da mein Einkommen in diesem Jahr bei umgerechnet nur 3000 Euro lag.
Nun habe ich festgestellt, dass ich in diesem Jahr meine Freistellungsaufträge falsch gesetzt habe und Zinsabschlagsteuer in Höhe von umgerechnet 100 Euro gezahlt habe. Diese stehen mir zu, da ich bei weitem nicht über den Höchstsatz (Freistellungsauftrag) komme.
Meine Frage aber: Wird mein Vermögen auch in bezug auf Kindergeld und Kinderfreibetrag angerechnet, so dass diese meinen Eltern für das Jahr 2001 nicht mehr zustehen? Beim BAföG z.B. wird das Vermögen ja angerechnet. Oder spielt das Vermögen ansonsten keine Rolle?
Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Klaus

Hallo!

2001 (nicht mehr 2002!!!) gehörten die durch den Sparerfreibetrag freigestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht zu den eigenen Einkünften und Bezügen eines Kindes.

Die Freistellungsaufträge sollten in der Summe höchstens den Sparerfreibetrag ergeben. Wenn Du nun Zinsabschlagsteuer bezahlt hast und erklärst, dass die Freistellungsaufträge falsch waren, muss ich davon ausgehen, dass es noch weiteres Freistellungsvolumen bis zur Ausschöpfung des Sparerfreibetrags gab.

Unter dieser Voraussetzung verbleibt es selbst bei einer Antragsveranlagung bei der Steuerbefreiung durch den Sparerfreibetrag, so dass die bisher mit Zinsabschlagsteuetr belasteten Einnahmen sich nicht auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld auswirken.

Bafög-Aussage sollte von jemandem kommen, der sich damit auskennt. Ich vermute, dass es an die steuerliche Betrachtung anknüpft.

Ciao!
Nemo

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hi,

wie nemo schon sagt, zinsen werden ungeachtet des sparerfreibetrages angerechnet. was unter sparerfreibetrag ist = bezüge, was darüber liegt sind einkünfte.

nur beim bafög wird auch das vermögen angerechnet, beim kindergeld nur der ertrag aus dem vermögen (zinsen etc.).

du solltest eine steuererklärung einreichen (bis ende des jahres!!!) und die anlagen N (für lohn/gehalt) und KAP (für zinsen etc.) ausfüllen.

mfg vom

showbee