Hallo!
Du verwechselst aber das einkommensteuerliche Einkommen des Azubis mit der Einkünfteermittlung des Azubis für das Kindergeld. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Eine Spende des Azubis wirkt sich definitiv nicht auf das Kindergeld, das seine Eltern gezahlt bekommen, aus. Ebenso freiwillige Krankenzusatzversicherung, Riester- oder Rürup-Rente, etc. Es mindert zwar das zu versteuernde Einkommen des Azubis, bleibt aber für die Kindergeldberechnung der Eltern unberücksichtigt.
Die Einkünfteermittlung erfolgt (in groben Zügen) so:
Bruttoeinkommen
minus Sozialversicherungsbeiträge (arbeitnehmeranteil)
minus Werbungskosten (mindestens 920€)
= kindergeldrelevantes Einkommen.
Als Werbungskosten zählt hier alles, was auch ein nicht-Azubi als Werbungskosten absetzen könnte: Fahrtkosten Wohnung-Arbeit, Fahrtkosten Berufsschule, evtl. Verpflegungsmehraufwand Berufsschule, bücher und Arbeitsmittel, Kontoführungspauschale, Fahrten zur Lerngemeinschaft, Dienstreisen, Fortbildungen, etc.
Bezüglich der Abziehbarkeit von Riester-Versicherungen kursieren im Netz zwar gegenteilige Auffassungen, dies ist jedoch gesetzlich nicht bestätigt, ich wüsste auch nicht dass diesbezüglich gerichtlich etwas anhängig ist.
Gruß
Jörg