Kindergeld trotz zu hohem Azubigehalt?

Hallo
Mal angenommen ein Azubi verdient nach Abzug der Freibeträge mehr als die 8004€ pro Jahr. Er hat angenommenerweise schon eine fondsbasierte Riesterrente welche aber nicht ausreicht um unter die Grenze zu kommen.
Welche Möglichkeiten bleiben ihm sein Einkommen steuer- und sozialversicherungswirksam unter die magische Grenze zu drücken?
Ginge ein freiwilliges Aufstocken der Riesterrente über den normalen Betrag?

Gruß Armin

Hallo,

eine Möglichkeit wäre es, mit dem Arbeitgeber auszumachen, dass ein Teil als direkte Lohnspende an die Flutopferhilfe Pakistan abgeführt wird.

Gruß
Lawrence

Ich denk nicht dass das klappen würde…zumindest nicht wenn Spender der Azubi ist.

Hi Clematis,

doch das klappt. Kann man hier unter Punkt 2 „Arbeitslohnspende“ wörtlich so nachlesen.

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/018a__Pakistan,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Gruß
Lawrence

Hallo!

Ich bin mir nicht sicher, ob die Riesterrente beim kindergeld überhaupt berücksichtigt wird, ich denke eher nicht.

Gruß

Jörg

Hallo, Und danke erst mal für die bisherigen Antworten.

Mein Gedanke wa Folgender:
da ich nun schon zwei, dreimal gelesen hab dass die Höhe der zu berücksichtigenden Einkünfte durch „bestimmte“ Ausgaben reduziert werden können sollte der Azubi eine der nirgends näher benannten Vorsorgeformen wählen und dort einen geeigneten Betrag investieren um überhaupt noch in den Genuss des KG zu kommen.

Welche Möglichkeiten gibt es das Einkommen, mal abgesehen von einer Spende zu reduzieren?

Armin

Hallo Armin,

Betriebliche Altersversorgung ist eine Lösung —

VG
Mela

Hallo!

Du verwechselst aber das einkommensteuerliche Einkommen des Azubis mit der Einkünfteermittlung des Azubis für das Kindergeld. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Eine Spende des Azubis wirkt sich definitiv nicht auf das Kindergeld, das seine Eltern gezahlt bekommen, aus. Ebenso freiwillige Krankenzusatzversicherung, Riester- oder Rürup-Rente, etc. Es mindert zwar das zu versteuernde Einkommen des Azubis, bleibt aber für die Kindergeldberechnung der Eltern unberücksichtigt.

Die Einkünfteermittlung erfolgt (in groben Zügen) so:

Bruttoeinkommen
minus Sozialversicherungsbeiträge (arbeitnehmeranteil)
minus Werbungskosten (mindestens 920€)
= kindergeldrelevantes Einkommen.

Als Werbungskosten zählt hier alles, was auch ein nicht-Azubi als Werbungskosten absetzen könnte: Fahrtkosten Wohnung-Arbeit, Fahrtkosten Berufsschule, evtl. Verpflegungsmehraufwand Berufsschule, bücher und Arbeitsmittel, Kontoführungspauschale, Fahrten zur Lerngemeinschaft, Dienstreisen, Fortbildungen, etc.

Bezüglich der Abziehbarkeit von Riester-Versicherungen kursieren im Netz zwar gegenteilige Auffassungen, dies ist jedoch gesetzlich nicht bestätigt, ich wüsste auch nicht dass diesbezüglich gerichtlich etwas anhängig ist.

Gruß

Jörg

1 Like

Riestervertrag oder Spende wirken beim Kindergeld nicht.

Einziger Angriffspunkt: Werbungskosten:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#abzug-der-we…

Gruß JK