Hallo an alle,
angenommen es gibt folgende Situation:
Ein Kind einer Familie ist noch in Ausbildung (Studium) und es wird Kindergeld gezahlt. Nun möchten die Eltern in ihrer Steuerklärung den Kinderfreibetrag (ich glaube, das sind so um die 4800,- €) von den Steuern absetzen. Das Finanzamt entscheidet darauf hin, dass das Kindergeld bis auf einen Restbetrag von etwa 1500,- € zurückgezahlt werden muss; der Kinderfreibetrag wird aber berücksichtigt. Das führt dazu, dass die Familie insgesammt weniger Geld hat, als in dem Fall, dass kein Kinderfreibetrag geltend gemacht worden wäre und nur Kindergeld gezahlt worden wäre. Daher meine Frage: Kann man nur Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten? Oder steht einem beides zu? Wie kommt es zustande, dass man einen Teil des Kindergeldes nicht zurückzahlen muss, und wie wird die Höhe bestimmt?
Wenn das Kind über 27 Jahre alt und immer noch in der Ausbildung ist, gibt es einen Kinderfreibetrag von ca. 7800,- €; und kein Kindergeld mehr. Wieso ist der Freibetrag für ein jüngeres Kind geringer, wenn das Kindergeld gleichzeitig so stark gekürzt wird?
Worauf könnte man sich dem Finanzamt gegenüber berufen? Und kennt jemand entsprechende Quellen?
Danke für Antworten und viele Grüße,
Brendan