Kindergeld und Kinderfreibetrag

Hallo an alle,

angenommen es gibt folgende Situation:
Ein Kind einer Familie ist noch in Ausbildung (Studium) und es wird Kindergeld gezahlt. Nun möchten die Eltern in ihrer Steuerklärung den Kinderfreibetrag (ich glaube, das sind so um die 4800,- €) von den Steuern absetzen. Das Finanzamt entscheidet darauf hin, dass das Kindergeld bis auf einen Restbetrag von etwa 1500,- € zurückgezahlt werden muss; der Kinderfreibetrag wird aber berücksichtigt. Das führt dazu, dass die Familie insgesammt weniger Geld hat, als in dem Fall, dass kein Kinderfreibetrag geltend gemacht worden wäre und nur Kindergeld gezahlt worden wäre. Daher meine Frage: Kann man nur Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten? Oder steht einem beides zu? Wie kommt es zustande, dass man einen Teil des Kindergeldes nicht zurückzahlen muss, und wie wird die Höhe bestimmt?
Wenn das Kind über 27 Jahre alt und immer noch in der Ausbildung ist, gibt es einen Kinderfreibetrag von ca. 7800,- €; und kein Kindergeld mehr. Wieso ist der Freibetrag für ein jüngeres Kind geringer, wenn das Kindergeld gleichzeitig so stark gekürzt wird?
Worauf könnte man sich dem Finanzamt gegenüber berufen? Und kennt jemand entsprechende Quellen?
Danke für Antworten und viele Grüße,
Brendan

Hallo an alle,

angenommen es gibt folgende Situation:
Ein Kind einer Familie ist noch in Ausbildung (Studium) und es
wird Kindergeld gezahlt. Nun möchten die Eltern in ihrer
Steuerklärung den Kinderfreibetrag (ich glaube, das sind so um
die 4800,- €) von den Steuern absetzen. Das Finanzamt
entscheidet darauf hin, dass das Kindergeld bis auf einen
Restbetrag von etwa 1500,- € zurückgezahlt werden muss; der
Kinderfreibetrag wird aber berücksichtigt. Das führt dazu,
dass die Familie insgesammt weniger Geld hat, als in dem Fall,
dass kein Kinderfreibetrag geltend gemacht worden wäre und nur
Kindergeld gezahlt worden wäre.

Da muss beim Sachverhalt etwas nicht stimmen. Nach § 31 EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p31.html
rechnet das Finanzamt aus, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. So ein Ergebnis wie beschrieben, kann es also nicht geben.

Daher meine Frage: Kann man
nur Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten?

nach der Günstigerprüfung bekommt man entweder den Freibetrag unter Anrechnung des Kindergeldes oder es verbleibt bei dem bisherigen Kindergeld

Oder steht
einem beides zu?

nicht kummulativ

Wenn das Kind über 27 Jahre alt und immer noch in der
Ausbildung ist, gibt es einen Kinderfreibetrag von ca. 7800,-
€; und kein Kindergeld mehr.

Dann heißt das nicht mehr Kinderfreibetrag, sondern Unterstützung bedürftiger Personen nach § 33a Abs. 1 EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p33a.html

Wieso ist der Freibetrag für ein
jüngeres Kind geringer, wenn das Kindergeld gleichzeitig so
stark gekürzt wird?

was gesetzlich geregelt ist, ist anzuwenden, da gibt es keine Spielräume und dann ist es müssig darüber nachzusinnen, welche Vergünstigung noch günstiger wäre.

Ich vermute mal, dass der Steuerbescheid nicht richtig interpretiert wurde. Auch dafür kann man einen Einspruch einlegen und darum bitten, dies zu erklären.

Viele Grüße
C.

Danke für die Antwort!!! (owt)
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