Hallo,
ich bin vor ca. 3 Wochen aus der Kirche ausgetreten. Somit zahle ich in Zukunft keine Kirchensteuer mehr.
Ich bin noch nicht verheiratet.
Was ist, wenn ich nun doch heiraten möchte? Muß ich für die ausgetretene Zeit die Kirchensteuer zurückzahlen? Wenn ja, auf welcher Bemessungsgrundlage?
Kann man sich eventuell von einem freien Pfarrer trauen lassen um der Nachzahlung zu entgehen?
Eine Patenschaft über ein Kind ist nach Austritt aus der Kirche auch nicht mehr möglich. Gibt es vielleicht da auch noch andere Möglichleiten?
Vielen Dank für eure Antworten!
Bianca