Kirchensteuer nach Austritt

Wenn jmd. im Januar aus der Kirche ausgetreten ist, hat derjenige ja noch im Februar die Kirchensteuer zahlen müssen.

Nun erhält er jedoch den gleichen Lohn wie vor dem Austritt im März, so dass davon auszugehen ist, dass der Kirchenaustritt vom Steuerberater des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerkarte übersehen worden ist.

Was ist zu tun? Kann man sich die gezahlte Kirchensteuer nun erst am Ende des Jahres über Steuererklärung wiederholen? Oder geht das nicht, bzw. gibt es nen anderen Weg?

Zuerst sollte man wissen, wie hoch der Arbeitslohn ist, welche Steuerklasse die Person hat und wieviel Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerklasse eingetragen sind. Es gibt Verhältnisse, wo zuvor schon keine Kirchenlohnsteuer gezahlt wurde.

Man sollte jedoch an der Gehaltsabrechnung erkennen können, ob der Austritt berücksichtigt worden ist. Nun erhält aber nicht jeder Arbeitnehmer monatlich eine Abrechnung, in diesem Fall sollte man Rücksprache mit der Personalabteilung nehmen (oder dem Steuerberater des Arbeitgebers).

Man kann davon ausgehen, dass bisher Kirchensteuer gezahlt wurde, nehmen wir als Beispiel mal ca. 40 Euro.

Nimmt man an die Kirchensteuer ist auf der März-Abrechnung aufgeführt, obwohl eben Austritt im Januar. Wie würde jemand dieses unrechtmäßig an die Kirche gezahlte Geld zurückbekommen?

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