Wenn jmd. im Januar aus der Kirche ausgetreten ist, hat derjenige ja noch im Februar die Kirchensteuer zahlen müssen.
Nun erhält er jedoch den gleichen Lohn wie vor dem Austritt im März, so dass davon auszugehen ist, dass der Kirchenaustritt vom Steuerberater des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerkarte übersehen worden ist.
Was ist zu tun? Kann man sich die gezahlte Kirchensteuer nun erst am Ende des Jahres über Steuererklärung wiederholen? Oder geht das nicht, bzw. gibt es nen anderen Weg?