Kirchensteuer und Geldspende

Hallo,

Könnte mir jemand sagen, ob Kirchensteuer und Geldspende an die Kirche von der Steuer absetzen kann, und wie wird es gerechnet.

Das heißt an einem Beispiel, die Gesamtsteuer ist 35.000 Euro. Wie viel davon sind Kirchensteuer. Kommt Kirchensteuer zusätzlich drauf, oder gilt es zum Beispiel, 10% Kirchensteuer von den 35.000=3500 Euro Kirchensteuer. Von den 35.000 abgezogen, es ergibt sich 35000-3500=31.500 restliche Steuer. Also, 31.500 Steuer + 3.500 Kirchensteuer = 35.000 Gesamtsteuer.

Und ich möchte noch 15.000 Euro an eine Kirche spenden, wie wird das von der Steuer abgesengt.

Ich hoffe ich war verständlich,
Danke, CD

Ich hoffe ich war verständlich,

Nö. Ich versteh kein Wort.

Also:

Könnte mir jemand sagen, ob Kirchensteuer und Geldspende an
die Kirche von der Steuer absetzen kann,

Ja, ich kann Dir das sagen. Soll ich auch? Ja? Also ja, man kann das ansetzen.

und wie wird es
gerechnet.

Steuermindernd, jeweils als Sonderausgaben.

Das heißt an einem Beispiel, die Gesamtsteuer ist 35.000
Euro. Wie viel davon sind Kirchensteuer. Kommt Kirchensteuer
zusätzlich drauf, oder gilt es zum Beispiel, 10% Kirchensteuer
von den 35.000=3500 Euro Kirchensteuer.

Ich hab keine Ahnung, kommt drauf an! Sind die 35.000 € die festzusetzende Einkommensteuer, dann kommt Kirchensteuer noch dazu, sind die 35.000 € die Gesamtnachzahlung, ist die Kirchensteuer vermutlich drin?!

Und ich möchte noch 15.000 Euro an eine Kirche spenden, wie
wird das von der Steuer abgesengt.

Abgesengt???

Hallo,

Das heißt an einem Beispiel, die Gesamtsteuer ist 35.000
Euro. Wie viel davon sind Kirchensteuer. Kommt Kirchensteuer
zusätzlich drauf, oder gilt es zum Beispiel, 10% Kirchensteuer
von den 35.000=3500 Euro Kirchensteuer. Von den 35.000
abgezogen, es ergibt sich 35000-3500=31.500 restliche Steuer.
Also, 31.500 Steuer + 3.500 Kirchensteuer = 35.000
Gesamtsteuer.

Man nehme sich einen Steuerbescheid und lese nach. Dort steht dann nach Steuerart aufgelistet wie viel welche Steuer ist. Und da kann man dann auch eindeutig sehen was „Einkommensteuer“ und was „Kirchensteuer“ ist.

Und ich möchte noch 15.000 Euro an eine Kirche spenden,

ich würds auch nehmen :smile:

LG

Hallo,
Ich habe leider keinen solchen Zettel. Es ist auch ein reines Gedankenexperiment. 35.000 ist die Einkommenssteuer, welches es aus dem Einkommen ergibt. Laut Clematis kommt noch dazu die Kirchensteuer. Meine Frage ist, hat die Kirchensteuer und die Spende keinen Einfluss auf die Einkommenssteuer? Ich höre so oft, Kirchensteuer und Geldspenden werden von den Steuern abgesetzt, oft gerade um die Steuern zu senken. Wie geht das, und wie wird es berechnet.

Danke und LG,
CD

35.000 ist die Einkommenssteuer, welches
es aus dem Einkommen ergibt. Laut Clematis kommt noch dazu die
Kirchensteuer.

Genau.
Und diese Kirchensteuer auf diese 35.000 € (zB ESt für 2007) ist im Jahr der ZAHLUNG (zB 2008) als Sonderausgabe abzugsfähig, und nicht in 2007.

Meine Frage ist, hat die Kirchensteuer und die
Spende keinen Einfluss auf die Einkommenssteuer?

Doch, aber immer auf das Jahr der Zahlung!!

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Hallo,

Kirchensteuer und Geldspenden werden von den Steuern

abgesetzt, oft gerade um die Steuern zu senken. Wie geht das,
und wie wird es berechnet.

Hier ein fiktives Berechnungsbeispiel, das nicht alle steuerlichen
Eventaulitäten und auch keine individuelle Sitaution berücksichtigen
kann. Versteuerung als Lediger ohne Kinder nach der Grundtabelle 2009,
Spende für kirchliche Zwecke 15.000 €.

Bruttoeinnahmen…115.000 €
Werbungskosten…-2.500 €
Gesamtbetrag der Einkünfte…112.500 €
Vorsorgeaufwendungen…-4.500 €
sonstige Sonderausgaben
gezahlte Kirchensteuer…-3.000 €
im Vorjahr erstattet…500 €
abzugsfähige Spenden…-2.250 €…-4.750 €
zu versteuerndes Einkommen…103.250 €

Einkommensteuer…35.300 €
Solidaritätszuschlag 5,5%…1.942 €
Kirchensteuer 9 %…3.177 €
Steuern gesamt…40.419 €

Die im lfd. Jahr gezahlte Kirchensteuer (z. B. durch Abzug vom Lohn) ist um die im Vorjahr nach Steuerbescheid erhaltene Kirchensteuererstattung zu kürzen (bei erstmaliger Veranlagung wäre der Abzugsbetrag 0), die Differenz ist steuermindernd abzugsfähig.

Die Spende kann nur bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte geltend gemacht werden. Der über den Abzugsbetrag hinausgehende Teil kann m. E. in die Folgejahre vorgetragen werden (§ 10 b EStG).

Bei Verheirateten würde die Steuer nach der Splittingtabelle berechnet.
Sind Kinder zu berücksichtigen, wird für die Berechnung von Soli u. Kirchensteuer ein um die Kinderfreibeträge gemindertes zu versteuerndes Einkommen zugrundegelegt - aber nur für die beiden Komponenten. Die eigentliche Einkommensteuer ändert sich dadurch nicht.

Ob sich das versteuernde Einkommen bei Verheirateten durch die Kinderfreibeträge noch mindert - dann wäre allerdings das erhaltene Kindergeld zurückzuzahlen (d. h. der Einkommensteuer wieder hinzuzurechnen)- bleibt hier unberücksichtigt. Das Finanzmat prüft automatisch, ob sich der Steuerzahler durch Kindergeld oder Kinderfreibetrag besser stellt und wendet die für ihn günstigere Variante an.

Gruß
Zemionow

Ich bedanke mich sehr für diese ausführliche Antwort. Meine Frage ist gründlich beantwortet worden. Die Kirchensteuer wird also vom Einkommen abgezogen und nicht direkt von der Steuer.

Ich lese da noch unter den sonstigen Sonderausgaben „im Vorjahr erstattet…500 €“, wie kommt dieser Betrag zustande?

Hallo,

Ich bedanke mich sehr für diese ausführliche Antwort. Meine
Frage ist gründlich beantwortet worden. Die Kirchensteuer wird
also vom Einkommen abgezogen und nicht direkt von der Steuer.

Ja, die Kirchensteuer mindert das zu versteuernde Einkommen. Sie wird allerdings aufgrund der festgesetzten Einkommensteuer errechnet.

Ich lese da noch unter den sonstigen Sonderausgaben „im
Vorjahr erstattet…500 €“, wie kommt dieser
Betrag zustande?

Vom Wert her ist der Betrag geschätzt. Von der Systematik läuft das so:

Der Arbeitgeber zieht auch die Kirchensteuer vom Bruttogehalt ab. Oder das Finanzamt fordert von einem Freiberufler vierteljährliche Vorauszahlungen von Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer.

Diese Kirchensteuer wird als Sonderausgabe für das Jahr der Zahlung angesetzt.

Jetzt gibt es - wie beschrieben - steuerlich abzugsfähige Aufwendungen
und Sachverhalte (z. B. Freibeträge für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern), die erst bei der Steuererklärung geltend gemacht werden oder erst dann geltend gemacht werden können.

Jetzt stellt das FA die Einkommensteuer fest,berechnet daraus die tatsächliche Kirchensteuer und stellt fest: Die gezahlte Kirchensteuer ist zu hoch. Diese Differenz wird erstattet.

Als Sonderausgaben wurde aber die im Veranlagungszeitraum gezahlte Kirchensteuer abgezogen, d. h. ein zu hoher Betrag. Eigentlich hätte nur der Kirchensteuerbetrag lt. Steuerbescheid angesetzt werden dürfen. Den kennt der Steuerzahler aber zum Zeitpunkt der Steuererklärung noch nicht. Er weiß ja auch noch nicht, ob das FA seinem Antrag in allen Punkten folgt.

Berücksichtigt wird das im nächsten Jahr: Der für das Vorjahr erstattete Betrag mindert den Kirchensteuerbetrag des lfd. Jahres - aber auch erst wieder in der folgenden Steuerklärung bzw. mit dem folgenden Steuerbescheid.

Gruß
Zemionow

Ich bedanke mich nochmals für deine Antwort. Eine zusätzliche Frage noch, und ich werde euch in Ruhe lassen. Was das immer so, dass die Kirchensteuer von dem Einkommen abgezogen wird? In einem anderen fremdsprachlichen Forum wo ich mich ab und zu beteilige, behauptete jemand, dass die Kirchensteuer von der Einkommenssteuer direkt abgezogen wird, und als die anderen das widerlegten, meinte er dann, das wäre so vor einigen Jahrzehnten aber nicht mehr. Ich werde sehr deine Antwort dazu schätzen.

Hallo,

Was das immer :so, dass die Kirchensteuer von dem Einkommen abgezogen wird? :In einem anderen fremdsprachlichen Forum wo ich mich ab und zu
beteilige, behauptete jemand, dass die Kirchensteuer von der
Einkommenssteuer direkt abgezogen wird, und als die anderen
das widerlegten, meinte er dann, das wäre so vor einigen
Jahrzehnten aber nicht mehr.

Seit Beginn meiner Berufstätigkeit vor mehr als 4 Jahrzehnten kenne ich kein anderes Verfahren als das heute geltende. Ob das früher mal anders war oder in anderen Ländern die gezahlte Kirchensteuer direkt von der Steuerschuld abgezogen werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Zemionow