Hallo,
Kirchensteuer und Geldspenden werden von den Steuern
abgesetzt, oft gerade um die Steuern zu senken. Wie geht das,
und wie wird es berechnet.
Hier ein fiktives Berechnungsbeispiel, das nicht alle steuerlichen
Eventaulitäten und auch keine individuelle Sitaution berücksichtigen
kann. Versteuerung als Lediger ohne Kinder nach der Grundtabelle 2009,
Spende für kirchliche Zwecke 15.000 €.
Bruttoeinnahmen…115.000 €
Werbungskosten…-2.500 €
Gesamtbetrag der Einkünfte…112.500 €
Vorsorgeaufwendungen…-4.500 €
sonstige Sonderausgaben
gezahlte Kirchensteuer…-3.000 €
im Vorjahr erstattet…500 €
abzugsfähige Spenden…-2.250 €…-4.750 €
zu versteuerndes Einkommen…103.250 €
Einkommensteuer…35.300 €
Solidaritätszuschlag 5,5%…1.942 €
Kirchensteuer 9 %…3.177 €
Steuern gesamt…40.419 €
Die im lfd. Jahr gezahlte Kirchensteuer (z. B. durch Abzug vom Lohn) ist um die im Vorjahr nach Steuerbescheid erhaltene Kirchensteuererstattung zu kürzen (bei erstmaliger Veranlagung wäre der Abzugsbetrag 0), die Differenz ist steuermindernd abzugsfähig.
Die Spende kann nur bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte geltend gemacht werden. Der über den Abzugsbetrag hinausgehende Teil kann m. E. in die Folgejahre vorgetragen werden (§ 10 b EStG).
Bei Verheirateten würde die Steuer nach der Splittingtabelle berechnet.
Sind Kinder zu berücksichtigen, wird für die Berechnung von Soli u. Kirchensteuer ein um die Kinderfreibeträge gemindertes zu versteuerndes Einkommen zugrundegelegt - aber nur für die beiden Komponenten. Die eigentliche Einkommensteuer ändert sich dadurch nicht.
Ob sich das versteuernde Einkommen bei Verheirateten durch die Kinderfreibeträge noch mindert - dann wäre allerdings das erhaltene Kindergeld zurückzuzahlen (d. h. der Einkommensteuer wieder hinzuzurechnen)- bleibt hier unberücksichtigt. Das Finanzmat prüft automatisch, ob sich der Steuerzahler durch Kindergeld oder Kinderfreibetrag besser stellt und wendet die für ihn günstigere Variante an.
Gruß
Zemionow