Kirchensteuer zusammen veranlagt einer tritt aus

Kirchenaustritt vom Ehemann Wie verhält sich die Kirchensteuer bei einem Ehepaar das unterschiedliche Konfession hat, wenn der Ehemann (Besserverdienender) austritt? Zahlt nur die Ehefrau auf ihr Einkommen Kirchensteuer oder wird bei gemeinsamer Veranlagung auf alles Kirchensteuer gezahlt?

Vielen Dank für Antworten.

Hallo!

bei gemeinsamer Veranlagung und getrennter Religionszugehörigkeit wird doch das Einkommen rechnerisch halbiert und für jeden Ehepartner daraus getrennt Kirchensteuer abgeführt.

Und das bleibt auch so, wenn ein Ehepartner austritt. Es fällt dann eben nur bei der Hälfte der Frau  Kirchensteuer an.
Will man das auch nicht, dann muss man eben getrennte Veranlagung machen. Wenn Frau kein/wenig Einkommen hat, dann fällt ja keine Kirchensteuer an.

MfG
duck313

Hallo,

neben dem, was duck dir schon geantwortet hat, guck dir das noch mit dem besonderen Kirchgeld an, ob das evtl. zutrifft.

Hier:
http://www.kirchensteuerinfo.de/besonderes-kirchgeld…

oder auch hier:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/beso…

(es gibt aber auch andere Seiten, das ist jetzt nur eine spontane Auswahl meinerseits).

Gruß
Christa