Ehepaar, beide berufstätig, Mann StKl. 3, aus der Kirche ausgetreten; Frau StKl 5, evangelisch. In der Steuererklärung wurde gemeinsame Veranlagung gewählt. Dies führte dazu, dass das GESAMTEINKOMMEN plötzlich der Kirchensteuer unterworfen worden ist, obwohl der Hauptverdiener (Ehemann) nicht in der Kirche war. Kann das (alleine) dadurch vermieden werden, dass getrennte Veranlagung gewählt wird; was sind die Nachteile?
Wer kann mir da helfen bitte