Kirchensteuerveranlagung bei Ehegatten, obwohl ein Teil nicht in der Kirche ist

Ehepaar, beide berufstätig, Mann StKl. 3, aus der Kirche ausgetreten; Frau StKl 5, evangelisch. In der Steuererklärung wurde gemeinsame Veranlagung gewählt. Dies führte dazu, dass das GESAMTEINKOMMEN plötzlich der Kirchensteuer unterworfen worden ist, obwohl der Hauptverdiener (Ehemann) nicht in der Kirche war. Kann das (alleine) dadurch vermieden werden, dass getrennte Veranlagung gewählt wird; was sind die Nachteile?

Wer kann mir da helfen bitte :smile:

Wenn ein Ehegatte weder evangelisch noch katholisch ist, dann fällt auch nur 50% der Kirchensteuer an. Dafür braucht man also keine getrennte Steuer-Veranlagung.

Gruß Michael

Servus,

der Rechner, der das hier:

Dies führte dazu, dass das GESAMTEINKOMMEN plötzlich der Kirchensteuer unterworfen worden ist

hinkriegt, ist wohl bis dato nicht installiert.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Michael,

wie die falsche Berechnung zustande kam, kann ich nicht erklären. Aber eins weiß ich: Jedekirchliche Verwaltungsstelle gibt freimütig und kostenlos Auskunft, wie das Problem zu lösen ist. Aus meiner Sicht ist die Kirche bei konkreten Anfragen oder Beschwerden eher zu großzügig als geldgierig - vermutlich aus Angst vor öffentlicher Schelte.
Gruß

Klaus

Ja, nur 50% - d.h. nur für den einen Ehepartner, der auch in der Kirche ist. Aber für die Berechnung wird das gemeinschaftliche Einkommen der Eheleute herangezogen.
War bei uns auch so.

Gruß florestino