[KiSt] Nicht getauft, trotzdem KirchenSt zahlen?

Hallo,
Ich habe mir jetzt schon einige Forenbeiträge durchgelesen doch habe ich zu meiner Frage noch kein Posting gefunden…Also hier meine Frage:

Wenn man aus der Kirche austritt, zahlt man in Deutschland keine Kirchensteuer (Kst) mehr.
Was jedoch wenn man garnicht getauft, also kofessionslos ist? Muss man dennoch Kirchensteuer zahlen bis man offiziell aus der Kirche austritt?

Was wenn jemand nicht getauft ist, dennoch Kst über mehrere Jahre ( wegen Unwissenheit) gezahlt hat.
Hat er als Arbeitnehmer, das Recht die gezahlte Kirchensteuer zurück zu fordern oder ist er „selber schuld“ weil er die Steuerkarte, vor Abgabe beim Arbeitgeber, nicht auf die Richtigkeit geprüft hat?

Hallo,

ist man konfessionslos, dann gehört der Eintrag „–“ auf die Lohnsteuerkarte. Konfessionslos ist man, wenn man nie eine Konfession hatte bzw. seine Konfession abgegeben hat. Das ist ja nur logisch. Soweit man fehlerhaft mit KiSt belastet wurde, kann man sich diese eingeschränkt zurückholen. Soweit Steuerbescheide für vergangene Jahre erlassen wurden, sind diese i.d.R. bestandskräftig und man hat einfach Pech gehabt. Irgendwo muss der Staat eine Grenze zwischen Rechtssicherheit und Einzefallgerechtigkeit ziehen. Diese liegt bei solchen Fehlern bei dem 1 Monat Einspruchsfrist. Soweit noch keine Steuererklärungen eingereicht wurden und nur der KiSt Abzug vom Arbeitgeber belastet wurde, besteht ggf. noch die Möglichkeit EStE nachzuholen. Für den „normalen“ Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit für 2 Jahre rückwirkend, man kann also bis zum 31.12.2006 noch die Erklärungen für 2004 und 2005 einreichen. Für andere Fälle (siehe § 46 II EStG) besteht die Regelfrist von 4 Jahren. Das sieht optisch nach Bevorteilung aus, ist es aber nicht. Nicht-Arbeitnehmer müssen eine EStE einreichen und wenn ein Steuerpflichtiger bis dato bspw. die letzten 3 Jahre nicht eingereicht hat, könnte ggf. sogar eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Aber hier scheint es um Arbeitnehmer zu gehen. Also 2 Jahre, wenn noch nie Kontakt mit dem FA bestand.

Mfg vom

showbee

Hallo,

das ist dann kein Problem des Finanzamts, sondern der Kirche.
Das Finanzamt handelt nur im Auftrag der Kirche.

Man müsste also zum zuständigen Kirchenamt gehen, dort den Sachverhalt vortragen und einen Erlass der Kirchensteuer beantragen.

Wenn dem zugestimmt wird, schreibt das Kirchenamt eine entsprechende Miteilung an das Finanzamt, das Finanzamt erlässt dann die Kirchensteuern.

Gruß

der Petz