Hallo,
Ich habe mir jetzt schon einige Forenbeiträge durchgelesen doch habe ich zu meiner Frage noch kein Posting gefunden…Also hier meine Frage:
Wenn man aus der Kirche austritt, zahlt man in Deutschland keine Kirchensteuer (Kst) mehr.
Was jedoch wenn man garnicht getauft, also kofessionslos ist? Muss man dennoch Kirchensteuer zahlen bis man offiziell aus der Kirche austritt?
Was wenn jemand nicht getauft ist, dennoch Kst über mehrere Jahre ( wegen Unwissenheit) gezahlt hat.
Hat er als Arbeitnehmer, das Recht die gezahlte Kirchensteuer zurück zu fordern oder ist er „selber schuld“ weil er die Steuerkarte, vor Abgabe beim Arbeitgeber, nicht auf die Richtigkeit geprüft hat?