Kleingewerbe - was kann man von der Steuer absetzen?

Hallo ihr Lieben,

angenommen jemand hat vor kurzem ein Kleingewerbe eröffnet, es handele sich um einen Bewerbungsservice.

Was kann durch diese Person von der Steuer abgesetzt werden:

  • der hauseigene Internetanschluss? (Angenommen die Person benötigt Internet da sie eine eigene Website hat und für die Kommunikation mit Kunden per E-Mail)
  • die eigene Handyrechnung (angenommen die Person hat kein Festnetztelefon und benötigt das Handy für die Kommunikation mit Kunden per Telefon. Allerdings enthalte der Handyvertrag auch Internet - das benötige die Person für den Job nicht)
  • angenommen die Person zahlt noch einen Ratenkredit für einen Laptop ab - könnte sie die Raten absetzen?
  • Gibt es sonst etwas was die Person von der Steuer absetzen kann?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion!

Liebe Grüße,
Katharina

Servus,

  • der hauseigene Internetanschluss?

ja, in dem Umfang, in dem er beruflich genutzt wird: Zwei Prozent? Fünf Prozent?

  • die eigene Handyrechnung

ja, in dem Umfang, in dem das Handy beruflich genutzt wird: Ein Prozent? Zweieinhalb Prozent?

  • angenommen die Person zahlt noch einen Ratenkredit für einen
    Laptop ab - könnte sie die Raten absetzen?

Nein, sondern die Abschreibung auf das Laptop. Eingelegt wird das Laptop mit dem Wert, der dem Buchwert entspricht, der bei AfA ab Anschaffung zum Zeitpunkt der Einlage gestanden hätte; die AfA wird so fortgeführt, als wäre das Laptop von der Anschaffung an betrieblich genutzt worden.

  • Gibt es sonst etwas was die Person von der Steuer absetzen
    kann?

Ja: Alle Betriebsausgaben. Welche das sind, hängt davon ab, wie der Betrieb organisiert ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

also Telefon- und Internetanschluß kannst Du natürlich absetzen. Und ebenso natürlich im Rahmen der geschäftlichen Nutzung, wie mein Vorkommentator sagte.

Allerdings kann Dir ganz schnell passieren, dass das Finanzamt Einzelverbindungsnachweise fordert.

Bei einer DSL-Flat gibt es das nicht, ich würde 50 Prozent ansetzen und verhandeln.
(Bei Steuern ist alles Verhandlungssache).

Der Laptop ist nun vordergründig einfach, Zeitwert ist Betriebsvermögen.

Das hat zwei Haken:

Erstens, was ist der Zeitwert?

Zweitens, hast Du privat einen anderen PC?

Also in jedem Fall musst Du für Festnetz und Handy Einzelverbindungsnachweise haben, sonst wird das richig schwierig…

Woher ich das weiß?

Ich hatte 10 Jahre ein Unternehmen und habe genau diese Zeit mit dem Finanzamt gekämpft.

Das Unternehmen besteht seit 5 Jahren nicht mehr, meine Info ist also genau so alt…

Servus,

Der Laptop ist nun vordergründig einfach, Zeitwert ist
Betriebsvermögen.

das steht in § 6 Abs 1 Nr. 5 EStG aber ein bissle anders.

Kamen Deine Kämpfe mit dem Finanzamt eventuell auch daher, dass Ihr öfter mal über den Inhalt des EStG unterschiedlicher Meinung wart?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder