Hallo ihr Lieben,
angenommen jemand hat vor kurzem ein Kleingewerbe eröffnet, es handele sich um einen Bewerbungsservice.
Was kann durch diese Person von der Steuer abgesetzt werden:
- der hauseigene Internetanschluss? (Angenommen die Person benötigt Internet da sie eine eigene Website hat und für die Kommunikation mit Kunden per E-Mail)
- die eigene Handyrechnung (angenommen die Person hat kein Festnetztelefon und benötigt das Handy für die Kommunikation mit Kunden per Telefon. Allerdings enthalte der Handyvertrag auch Internet - das benötige die Person für den Job nicht)
- angenommen die Person zahlt noch einen Ratenkredit für einen Laptop ab - könnte sie die Raten absetzen?
- Gibt es sonst etwas was die Person von der Steuer absetzen kann?
Ich freue mich auf eine rege Diskussion!
Liebe Grüße,
Katharina