Kleinunternehmer

Hallo,
jemand hat ein Gewerbe angemeldet, die Einnahmen bleiben aber unter 17.500 Euro, er ist also nicht vorsteuerpflichtig, zudem wird der Gewinn pauschal (40% vom Umsatz) versteuert.
Jetzt möchte er sich ein Auto leasen wobei die Nutzung 80% privat und 20% geschäftlich ist. Der Autoverkäufer bietet ihm ein Geschäftsleasing mit Leasingraten ohne MWSt an.
Da der Gewerbetreibende pauschal versteuern kann, muß er keine Rechnungen vorweisen. Das Auto bleibt dem Finanzamt also verborgen.
Kann er sich so tatsächlich die MWSt sparen?

Gruß FP

Hallo,

Kann er sich so tatsächlich die MWSt sparen?

Sowas geht legal nie, außer man bekommt ordentlich Rabatt. Das hätte der nette Verkäufer sicher aber ganz anders rübergebracht.
Der Kleinunternehmer hat da bestimmt etwas falsch verstanden. Bei einem Angebot gegenüber einer Privatperson MUSS ein Bruttopreis genannt werden, bei Angeboten unter Geschäftsleuten können auch Nettopreise gennant werden, da diese (in der Regel, aber nicht beim Kleinunternehmer) die enthaltene Vorsteuer ohnehin geltend machen.
Interessant war das bei der Steuererhöhung. Viele Privatkundenangebote sind im Bruttopreis erstmal gleich geblieben um die Schwellenpreise halten zu können. Bei den Geschäftskunden waren aber Nettopreise vereinbart, womit die höhere Mehrwertsteuer sofort umgelegt wurde.

Cu Rene

Servus,

ob der Leasinggeber sagt „ohne USt“, oder „mit 17,5% Jubiläumsrabatt“ oder „zum Superknallerhammerpreis“, oder „zum Endgeil-Reimport-Aktionspreis“ ist letztlich egal. Wenn er auf den sonst angebotenen Preis 15,97% Rabatt anbietet, kann das ein günstiges Angebot sein. Entscheidend ist aber immer, was es kostet.

Der Leasingnehmer wird sich nicht drum scheren müssen, was der Leasinggeber mit seinen Steuern macht. Allerdings muss er wie immer bei Geschäften „ohne Rechnung“ Obacht geben, dass er nicht übers Ohr gehauen wird. In diesem Fall wirds schon einen Vertrag geben, aber welche Nutzungen dabei z.B. ausgeschlossen sind, täte ich mir schon aufmerksam durchlesen.

Beiläufig, zur Klärung der Begriffe: Der Kleinunternehmer ist nicht „nicht vorsteuerpflichtig“, sondern bei ihm wird keine USt erhoben.

Und eine neugierige Gegenfrage: Betriebsausgaben pauschal 40% des Umsatzes - bei welcher Tätigkeit gibts das und wo steht das?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Sorry, habe wohl überlesen, dass die Leasingrate zwar excl. MWSt angeboten wurde, aber diese dann letzendlich doch berechnet wird.

Gewinnermittlung 40% aus Umsatz geht bei gewerblicher Vermietung von Ferienwohnungen.

Gruß FP

Zwischenfrage
Hi,

Jetzt möchte er sich ein Auto leasen wobei die Nutzung 80%
privat und 20% geschäftlich ist. Der Autoverkäufer bietet ihm

Wie ermittelt man eigentlich den Wert Privat/Geschäftlich, muss man dafür ein Fahrtenbuch nutzen oder darf man da schätzen?

Gruß
steph

Servus,

immer noch neugierig: Kennst Du hierzu

Gewinnermittlung 40% aus Umsatz geht bei gewerblicher
Vermietung von Ferienwohnungen.

eine Fundstelle? Es kann gut sein, dass sich da z.B. im Unterholz der Richtlinien irgendwas herumtreibt, aber es täte mich schon interessieren, wo genau. Im EStG finde ich jedenfalls nichts dazu - aber das will nichts heißen…

Schöne Grüße

MM

Pauschalierung Betriebsausgaben
Hi,

Gewinnermittlung 40% aus Umsatz geht bei gewerblicher
Vermietung von Ferienwohnungen.

nur zur Richtigstellung für die Mitlesenden: es gibt auch für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen keine Möglichkeit, die Ausgaben zu pauschalieren. Einfach, weil das Einkommensteuergesetz keine derartige Pauschalierung vorsieht.

Schöne Grüße
C.

Fahrtkosten PKW betrieblich
Hi,

Wie ermittelt man eigentlich den Wert Privat/Geschäftlich,
muss man dafür ein Fahrtenbuch nutzen oder darf man da
schätzen?

mit einem Fahrtenbuch

weiteres unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Schöne Grüße
C.