Körperschaftsteuer

Angenommen eine GmbH hat einen (vorläufigen) Steuerbilanzgewinn von 50 000 Euro.

Folgender Vorfall wurde noch nicht gebucht:

Gesellschafter hat im Jahr 2000 der GmbH Darlehen i.H.v. 150 000 Euro gegeben. Der (Teil-)Wert des Darlehens beträgt am 31.12.2006 nur noch 100 000 Euro.

Wie soll man diesen Vorfall bei der KSt Ermittlung der GmbH behandeln?

Mein Vorschlag wäre gem. H40 KStH (Forderungsverzicht), das Darlehen in einem werthaltigen (100 000) und einen nichtwerthaltigen (50 000) Teil aufzuspalten.

  1. Innerhalb der Handelsbilanz müsste man das Einlagekonto des Ges´er um 100 000 erhöhen, d.h. für KSt Berechnung ein neutraler Vorgang.
  2. Innerhalb der HB erfolgt ein außerordentlicher Ertrag i.H.v. 50 000 (nichtwerthaltiger Teil)
  3. Außerhalb der HB (steuerrechtliche Anpassung) erfolgt eine Hinzurechnung des außerordentlichen Ertrags i.H.v. 50 000 Euro.

D.h. die GmbH hätte einen stl. Gewinn von 100 000 Euro.

Nun meine kurzen Fragen:
a) Ist meine Sichtweise richtig?
b) Wie lauten die Buchungssätze zu Pkt. 1. - 3. ?

Vielen Dank für Euere Hilfe !!!

Thomas

Ein Teilwert hat nichts mit einem Forderungsverzicht zu tun. Der Teilwert besagt dass das Darlehen nicht mehr werthaltig ist, da die GmbH zum Bilanzstichtag z.B. überschuldet ist. Liegt ein Forderungsverzicht vor? In deinem Sachverhalt sind dazu keine Angaben zu erkennen.

Schwede