Kompletter Gewinn in UG Rücklage

Ist es möglich den gesamten Jahresgewinn in die UG Rücklage zu stecken um somit schneller die 25.000 euro für die GmbH zusammen zu bekommen?
Und wie verhält sich das mit der Besteuerung, wenn alles in die Rücklage zur Kapitalaufstockung gesteckt wird, fallen dann dennoch Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn an? Die 25% der gesetzlichen Rücklage werden ja auch nicht versteuert.

Ist es möglich den gesamten Jahresgewinn in die UG Rücklage zu
stecken um somit schneller die 25.000 euro für die GmbH
zusammen zu bekommen?

Ja, der gesamte Jahresüberschuß kann dafür verwendet werden.

Und wie verhält sich das mit der Besteuerung, wenn alles in
die Rücklage zur Kapitalaufstockung gesteckt wird, fallen dann
dennoch Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn an?

Ja, der gesamte Jahresüberschuß / steuerliche Gewinn wird versteuert.

Die 25% der gesetzlichen Rücklage werden ja auch nicht versteuert.

Wer behauptet denn so etwas? Natürlich wird die gesetzliche Rücklage versteuert bzw. sie wird aus dem Jahresüberschuß nach Abzug der Körperschaftsteuer sowie des SolZ gebildet.

Wer behauptet denn so etwas? Natürlich wird die gesetzliche
Rücklage versteuert bzw. sie wird aus dem Jahresüberschuß nach
Abzug der Körperschaftsteuer sowie des SolZ gebildet.

Gewerbesteuer ist auch noch abzuführen. Ist doch klar.