Kosten für Handwerker trotz staatl. Förderung absetzen?

Kosten von Handwerkern darf man nach § 35a EStG nur absetzten wenn diese nicht gefördert wurden (z.B. KFW Darlehen).

Wenn die tatsächlichen Kosten aber die Kosten des KFW Darlehens-Übersteigen ist dieser Überschuß absetzbar?

Beispiel:

Förderung durch KFW-Kredit 10000 EUR
Rechnungen der Handwerker für diese geförderten Maßnahmen 15000EUR (5000EUR Arbeitszeit + 10000EUR Material)

Könnte man die 10000 EUR Materialkosten als Rechtfertigung für das Darlehen nehmen und die 5000EUR Lohnkosten absetzen (nur Lohnkosten sind absetzbar)?

Hallo

Da bei uns (im Jahr 2012 Programm 430) der maximal förderfähige Betrag von 50.000 Euro natürlich nicht für sämtliche Kosten/sämtliche durchgeführten Massnahmen reichte, hatten wir damals die gleiche Idee :wink:

Wir hatten den Ansatz/die Ermittlung der jeweiligen Beträge bereits im Verwendungsnachweis für die KfW und bei den dort einzureichenden Rechnungen offen dargestellt - ebenso dann auch fürs Finanzamt (das im Nachgang auch sämtliche Rechnungen samt Zahlungsnachweisen sehen wollte).

Das ging bei beiden Stellen beanstandslos durch.

Womöglich wird das aber im Einzelfall auch auf die Denkweise der jeweiligen Sachbearbeiter an den verschiedenen Stellen ankommen.

Grüsse Rudi