Kosten von Handwerkern darf man nach § 35a EStG nur absetzten wenn diese nicht gefördert wurden (z.B. KFW Darlehen).
Wenn die tatsächlichen Kosten aber die Kosten des KFW Darlehens-Übersteigen ist dieser Überschuß absetzbar?
Beispiel:
Förderung durch KFW-Kredit 10000 EUR
Rechnungen der Handwerker für diese geförderten Maßnahmen 15000EUR (5000EUR Arbeitszeit + 10000EUR Material)
Könnte man die 10000 EUR Materialkosten als Rechtfertigung für das Darlehen nehmen und die 5000EUR Lohnkosten absetzen (nur Lohnkosten sind absetzbar)?