Kosten für Versicherungsmakler steuerlich geltend machen

Hallo,

können Kosten für Versicherungsvermittler für die PKV steuerlich geltend gemacht werden (EKST) und wenn ja, wie?

Vielen Dank.

was sollen das denn für „kosten“ sein?

ich hab einem makler noch nie was zahlen müssen für ne versicherung, sondern eher was bekommen…

bitte mal konkretisieren, wer da was an wen gezahlt hat und wer was geltend machen will.

gruß inder

Der Versicherungsmakler nimmt kein Honorar vom Kunden, lediglich der Versicherungsberater. Und diese Kosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden, außer sie fallen z.B. im Rahmen eines Gewerbes an, dann wären es Betriebsausgaben. Der Versicherungsmakler erhält seine Provision direkt von der PKV und zwar ca. 5-12 Monatsbeiträge, je nach Gesellschaft. Einen Großteil der Krankenversicherung können Sie aber als Sonderausgabe geltend machen, nämlich sie sog. Basisversorgung.

Die Frage wurde schon unten mehrfach beantwortet.
Im Zweifelfall bitte den Steuerberater, das Finanzamt oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.
Sollten sie mit Ihrem Versicherungsvermittler nicht zufrieden sein, so stehe ich Ihnen kostenfrei zur Betreuung Ihrer bereits bestehenden Versicherungen als Service unabhängig und neutral zur Verfügung.
Ein Vergleich lohnt sich immer.
Willi Jänsch
Immobilienmakler und Versicherungsmakler
tätig in ganz Europa.

Hallo Jona SG, seit wann bezahlst du was für einen Versicherungsvermittler? Ich habe da noch nie was bezahlt. Außerdem bekommt der von seiner Versicherung eine Provision, wenn er einen Abschluß gemacht hat - egal welche Art Versicherung oder auch Bausparverträge. Die Kosten, die damit verbunden sind, sind bereits in der monatlichen Versicherungsprämie einkalkuliert, die du bezahlen mußt, wenn ein Abschluß zustande gekommen ist.
Viele Grüße polka30

Konkretisiert: Ein Versicherungsvermittler (oder wie auch immer man ihn nennen will), vermittelt mir eine MItgliedschaft in einer PKV, die mich zuvor wg. Vorerkrankungen abgelehnt hat und stellt mir dafür einen Betrag X in Rechnung.

Konkretisiert: Ein Versicherungsvermittler (oder wie auch
immer man ihn nennen will), vermittelt mir eine MItgliedschaft
in einer PKV, die mich zuvor wg. Vorerkrankungen abgelehnt hat
und stellt mir dafür einen Betrag X in Rechnung.

wenn überhaupt, dann riecht das nach einer außergewöhnlichen belastung. könnte wetten, dass das FA mal nachhakt, ob der samariter sein handgeld auch brav in seiner erklärung drin hat…

gruß inder

Ich bin Versicherungsmakler und kein Steuerberater. Daher empfehle ich, diese Frage dorthin zu richten, wo sie hin gehört: an einen steuerlichen Berater oder die Finanzbehörde.

Noch nie gehört, falls es funkionieren soll, bitte melden. Der Makler wird doch aus den Beiträgen bezahlt. Und dann kassiert er nochmals. Unserös
Jürgen

Hallo,

danke an alle für die Antworten!

@Herr Sternberg: „Wo sie hingehört“?! Ist das hier ihr Forum? Antworten Sie eben nicht, wenn es Sie nicht interessiert.

P.S. Außergewöhnliche Belastung doch wohl eher nicht, weil die Person sich ja auch GKV (wenn auch deutlich teurer (Beamtenanwärter) versichern könnte. Also keine zwangsläufige Belastung.

Nein.

Einmal, weil Versicherungsmakler nichts kosten, denn sie werden vom VU bezahlt.

Zum anderen, weil es Kosten der privaten Lebensführung wären. Sie wären auch nicht zwingend notwendig, denn ein Verbleib in der GKV wäre auch möglich und für Referendare auch nicht unvernünftig.

Viel Glück

Barmer