Hi,
Hallo liebe Experten,
mal eine ganz einfache Frage. Nehmen wir mal an, es geht um
eine relativ einfache Steuerklärung (mehr als 2 Stunden dauert
die nicht) eines Freiberuflers.
Was würde da wohl ein Steuerberater für diese Jahreserklärung
berechnen?
Die Gebühren richten sich nach der StBGebV.
Wenn die Buchführung/Gewinnermittlung des Freiberuflers nicht noch erstellt werden muss, sind die folgenden Gebühren denkbar:
EStErklärung / Gegenstandswert Summe pos.Einkünfte, z.B. EUR 50.000 / Mittlere Gebühr EUR 418,40 ( 4/10 v. 1.046,00 ).
evtl. noch…
UStErklärung / Gegenstandswert 10% v. Entgelt z.B. EUR 20.000 / Mittlere Gebühr EUR 258,40 ( 4/10 v. 646,00 ).
zzgl. Kommunikationsauslagen, insgesamt ca. EUR 700,00.
Die Gebühren können entsprechend den zugrunde liegenden Gegenstandswerten und den angewendeten Sätzen ( x/10 ) variieren.
Liegen die GW zu niedrig, greifen Mindestwerte.
Beschaffe Dir die Tabellen und vergleiche danach die in der Gebührenrechnung angewendeten GW und Zähler.
Ich habe hierbei lediglich wahllos Werte gegriffen, dürfte sich nicht um Deine Zahlen handeln.
Nehmen wir mal wirklich an, im günstigsten Fall
(Ort etc). Berechnet der das pro Stunde? Und wenn ja, was
würde er ca. verlangen?
Nur die wenigstens Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.
Erhöhter Zeitaufwand bei der Fertigung von JA/E , z.B. wegen komplizierter Sachverhalte, Telefoniererei, Recherche, Sortieren usw., drückt sich im jeweiligen Gebührenzähler ( x/10 ) aus.
Stundensätze könnten zwischen 45 und 90 EUR liegen. Manchmal auch darüber, darunter jedoch wohl selten.
Möchte nur gerne wissen, ob ich zuviel bezahlt habe.
(Zur Info: Steuerrückzahlung war nicht möglich, weil für das
entsprechende Jahr keine Steuer entrichtet wurde - es ging
rein um die Ersparnis).
Ob eine Steuer festgesetzt wird, oder eine Erstattung/Nachzahlung ansteht, ist für die Gebührenfindung unerheblich. Eine prozentuale Beteiligung gibt es nicht.
Vielen Dank für Eure Antworten,
Lieben Gruß,
M
Hoffe, geholfen zu haben.
Björn72