Krankenkasse will mein Beitrag erhöhen

Ich bin seitMärz 2008 Selbständig
Meine Krankenvers. hat auf Grund meines Steuerbescheid 2008 meine Beiträge am 1.10.2009 erhöht und fordert noch eine Nachzahlung.
Die einnahmen setzen sich aber durch eine Steuer Rückerstattung aus dem Jahr 2006 zusammen die ich auch im Jahr 2006 bekommen habe, die ich aber aus Steuerlichen Gründen auf 3 Jahre verteilt habe 2006,07,08 .
Kann meine Kv diesen Bescheid als Bemessungs Grundlage nehmen.

Hallo,
ja, kann und muss sie sogar. Es ist das einzige Dokument, welches ihren genauen Einkünfte enthält.
Wenn sie Einkommen auf mehrere Jahre verteilen und es im Steuerbescheid auftaucht, dann ist es zu verbeitragen, was die Kasse auch vollkommen richtig macht. Wenn sie nachweisen können, dass sie wesentlich weniger Einkommen haben, dann können sie nur einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen. Aber Vorsicht: Wenn sich die gemachten Angaben als nicht korrekt erweisen müssen sie auch hier nachzahlen.

Viele Grüße
Christoph

Hallo Lupido,
ich vermute, Du bist in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da kenne ich mich nicht so gut aus, wie die das mit den Einkünften machen.
Bitte frag jemand anderes.
Viele Grüße Heike

Hallo Lupidu,

die Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte ist in der Satzung der jew. KK geregelt, wobei diese auf der Grundlage des Gesetztes stehen muss und vom Bundesversicherungsamt abgenommen wird.

Insofern würd ich mal annehmen, dass das o.k. ist.

Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich seit einigen Jahren nur noch im Leistungsrecht tätig bin und dir daher keine 100%ige, ausführliche und erst recht keine einzelfallbezogene Auskunft geben kann und darf.

Hoffe aber, dass dir jemand anders noch besser helfen kann.

Gruß
Traveller

Hallo Lupidu,

als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird der Beitrag aus allen Einkünften berechnet. Insofern wird auch die Steuernachzahlung als beitragspflichtigers Entgelt von der Krankenkasse angesehen und bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Allerdings wird das Einkommen zu dem Zeitpunkt berücksichtigt,zu dem man darüber verfügt und nicht zu dem Zeitpunkt als es einem zustand.
Wenn dies so wäre, hättest Du ja im Jahr 2006 zu wenig Beiträge bezahlt! Was wäre denn, wenn die Kasse nun auf Dich zukommen würde und von Dir deswegen entgangene Beitragszinsen nachfordern würde. Dies wäre nämlich eine Schlussfolgerung aus deiner Theorie.

Allerdings handelt es sich hier um eine rechtliche Klärung eines konkreten Sachverhaltes.
Eine juristische Beratung kann Dir in diesem Forum nicht gegeben werden.
Von daher sprich mit deiner Krankenkasse und lass Dir die eindeutige rechtliche Grundlage nennen.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Ja!

Hallo Lupidu,

Sie haben leider nicht geschrieben, in welcher Höhe bisher Beiträge zur GKV entrichtet wurden. Auf Grund Ihrer Schilderung - Selbständig seit 2008 - gehe ich aber davon, dass Sie bisher bzw. in 2008 noch nicht den Höchstbeitrag zahlten.

Die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ist in § 240 SGB V geregelt. Dort verknüpft der Gesetzgeber die Beitragshöhe mit den Einnahmen des Mitglieds. Für die Einnahmen gilt nun das so genannte Zuflußprinzip. Danach ist eine Zahlung dem Jahr zuzurechnen, in dem Sie wirtschaftlich darüber verfügen können. Wenn Sie also eine Steuerrückzahlung (aus welchem Grund auch immer) splitten, dann wird ein Teil davon dem Jahr 2008 zugerechnet und die Krankenkasse wird das bei der Beitragsbemessung berücksichtigen. Dass die Zahlung eigentlich auf das Jahr 2006 zurückgeht, ist für die Krankenkasse unerheblich.

Das Zuflußprinzip führt in verschiedensten Konstellationen zu gewissen Ungerechtigkeiten, aber es wird in vielen Bereichen des Steuer- und teilweise auch des Sozialversicherungsrechts angewendet. Wenn man - wie bei Ihnen - Zahlungen verzögert oder verzögern muss (manchmal kann man da ja gar nichts für), dann kann das „nach hinten losgehen“. Bei einer privaten KV wäre das nicht passiert, aber es ist müssig, jetzt darüber nachzudenken, was man damals hätte anders machen können, wenn man das nur gewusst hätte. Also: So ärgerlich das ist - nicht ärgern lassen.

Wichtig ist aber, dass Sie die Krankenkasse informieren, wenn Ihre Einnahmen dauerhaft wieder sinken (z.B. weil Sie ja keine weiteren Rückzahlungen mehr bekommen).

Die Krankenkasse setzt die Beiträge immer nach dem Einkommensteuerbescheid fest. Interessant ist hier nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die Zahlen, die unter Einnahmen aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Arbeit etc. stehen. Wie Sie persönlich Ihre Steuererklärungen machen, um einen bestmöglichen steuerlichen Vorteil zu erlangen, ist für die Krankenkasse uninteressant.

hallo und guten tag,
leider keine gute nachricht. die kasse kann so verfahren.

schöne grüße

brombeis

Danke für die Info

So viel ich weiß leider ja. Bin mir da aber nicht so ganz sicher. Es gibt sicherlich bei dem Bescheid der Krankenkasse eine REchtsbehelfsbelehrung und dann kann man Einspruch erheben und um genau Erläuterung/Begründung bitten. Was ich auf jeden FAll machen würde.

Hallo,
ich denke nein, da Steuersrtatunngen keine Einnahmen darstellen. Bitte reden mit der Kasse. Andererseits werden Abfindungen in der GKV mit einbezogen.

Privat wäre noch eine Alternative, wenn keine gravierenden Vorerkrankungen da sind.

z,B. in einem guten Tarif für VN männlich
30 J - €192; 35 J - € 215; 40 J - € 242
Gruß HG

Hallo!

Ich bin mir nicht sicher, aber Steuererstattungen dürften nicht zum Einkommen zählen. Ich würde die Krankenkasse auf die Sachlage hinweisen.

Gruß

H.C. Sanders

Ja kann Sie aber Du kannst doch Einspruch einlegen und Deine Situation schildern.

Guten Tag Lupidu,
leider kann ich zu dieser Frage nicht helfen.
Ich berate vieleher neue Kunden zur „richtigen PKV“.
Tut mir leid, dass ich hier nicht helfen kann!
Liebe Grüße
HG