Krankenversicherung als Vorsorgeaufwendung

Hallo,
folgende Frage (mit fiktiven, einfachen Zahlen):

Man ist privat krankenversichert. Beiträge pro Jahr (für Kranken- und Pflegeversicherung): 6000 EUR.
(Rückerstattungen lassen wir mal außen vor)

In der Steuererklärung kann ich nur die Beiträge geltend machen, die für die „Basisversorgung“ notwendig sind. Nehmen wir an, das sind 5000 EUR.

Der Arbeitgeber gibt 50% zu den Krankenversicherungskosten dazu, also in diesem Beispiel 3000 EUR.

Welchen Betrag darf man dann in der Steuererklärung geltend machen?
A. 5000 EUR - 3000 EUR (AG-Anteil) = 2000 EUR
B. 5000 EUR - 2500 EUR („zugehöriger“ AG-Anteil) = 2500 EUR?

Für B spricht m.E., dass mir ja 2500 EUR an Ausgaben für die Basisabsicherung entstanden sind - und die soll man ja geltend machen können.
Für A spricht, dass mein Steuerprogramm leider automatisch den kompletten AG-Anteil aus den Eintragungen in der Steuerkarte übernimmt :wink:

Gruß
Chris

Hallo!

Tut mir auch für mich selbst Leid, da es eigentlich ungerecht ist, wie Sie es auch beschreiben, aber A ist richtig. Sie müssen Ihr Steuerprogramm nicht wegschmeißen.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo Chris,

ich würde B wählen, denn die vom Finanzamt wollen ja ggf streichen. ich kann mir auch weiter deine Frage nicht erklären, denn wenn du eine Beitragsrückgewähr erhältst, bekommst du die ja auch auf den gesamten Beitrag und nicht nur auf deinen Anteil,-oder?
Gruß

Variante B ist meines Erachtens richtig
MfG
WS

Hallo,

da ich kein Steuerberater bin, kann (darf) ich zu steuerlichen Dingen keine Aussage machen.
Hier ist ein Link, der einiges klären sollte:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererkl…

Viele Grüße
Thomas Wiener

Hallo Chris,

stelle die Frage doch bitte den Steuer-Spezies hier auf der Seite. Ich bin auch privat versichert, gebe sämtliche Kosten an und das Finanzamt akzeptiert dann X und gut ist.

so long
pe sturm

Du kannst den Anteil, den du selbst zahlst als Vorsorgeaufwendung angeben. Selbstverständlich musst du auch die erhaltene Erstattung dagegen rechnen. Da du ja auch den Arbeitgeberanteil zurück erhältst, kann das dazu führen, dass die Vorsorgeaufwendung ziemlich reduziert wird. Wenn du das „vergisst“ provozierst du eine eingehendere Prüfung deines Antrags. Du darfst in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass auf dem Finanzamt Beamte sitzen, die selbst privat versichert sind. Die kennen das System natürlich.

A.

Der PKV-Verband hat verzichtet, für B.zu argumentieren, denn dann wäre deutlich geworden, dass der AG mehr bezuschusst als er bei der GKV müßte. D.H. der AG-Zuschuss wäre gefährdet gewesen.

Gruss

Barmer

Ich gehe davon aus, dass Du bei der PKV krankenversichert bis und nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Dann zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil 50 %, allerdings nur bis maximal zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Normalerweise steht Dein Beitrag später in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 28 davon wird der AG-Anteil abgezogen, denn Du kannst nur geltend machen, was Du selbst an Aufwendungen für Deine Kranken-/Pflegeversicherung hattest. Sofern Du Bonuserstattungen erhältst, musst Du auch diese dem Finanzamt angeben, denn sie verringern Deine eigenen Aufwendungen. Steuerminderung gibt es nur für tatsächliche erbrachte Aufwendungen.

Hallo,
im Steuerrecht kenne ich mich nicht besonders aus. Besser einen Steuerexperten ansprechen.
Gruß
Karsten

Hallo,
Dein Programm aht Recht denn sonst würdest Du ja 500 € Gewinn machen
Gruß H.

Hallo!

Entschuldige bitte, ich komme aus beruflichen Gründen zur Zeit nicht dazu die direkten Anfragen zu beantworten.

Stelle Deine Fragen doch einfach ins Forum, im Steuerbrett rein (Achtung! Anonymisieren), dort werden Sie sicherlich zügig beantwortet.

Danke