Kredit oder stille Beteiligung bei Einzelunternehmen

Hallo,

ein EInzelunternehmer braucht einen Kredit für die Firma. Nicht wegen Pleiteabwendung, sondern wegen Investitionen. :wink:
Eine Privatperson würde auch der Firma das Geld leihen.

Was wäre für beide Parteien das Beste?
Soll es als „Privatkredit“ bezeichnet und behandelt werden oder soll (falls es dies bei Einzelunternehmen gibt?) es eher als „stille Beteiligung“ gemacht werden?

Hauptaugenmerk liegt hier bei dem Geldgeber, dass er sein Risiko minimiert (Totalverlust mal ausgenommen :wink:)

16BIT

Hallo,

hier eine Ausführung dazu:

http://www.channelpartner.de/a/in-aller-stille-kapit…

Wesentlich erscheint mir, die Übernahme von Verlusten auszuschließen.
Ist dies nicht der Fall, kann man eventuell die gesamte Einlage im laufenden Betrieb verlieren.

Aber so etwas würde ich nur mit Steuerberater und Anwalt machen.

Das Risiko trägt natürlich immer der Investor…

Gruß

Hallo,

Hauptaugenmerk liegt hier bei dem Geldgeber, dass er sein
Risiko minimiert (Totalverlust mal ausgenommen :wink:)

Dann Finger weg von einer stillen Beteiligung.

http://www.stern.de/wirtschaft/geld/dubiose-sparvert…

16BIT

Gruß Merger

Hallo,

danke für den Link. Da die dort aber noch in DM Angaben machen, wie aktuelle sind da die Ausführungen in dem Beitrag?

16BIT

Hallo,

danke für den Link.
Da werden aber die krassesten Fälle betrachtet!:wink:
(aber gut zu wissen…danke!)

Und es wäre im fiktiven Falle undenkbar, da bekannt wäre worin das Geld investiert werden wird.

16BIT

Hallo 16BIT

Hallo,

danke für den Link.
Da werden aber die krassesten Fälle betrachtet!:wink:
(aber gut zu wissen…danke!)

Und es wäre im fiktiven Falle undenkbar, da bekannt wäre worin
das Geld investiert werden wird.

Dies erzählte mir ein Kunde(Geschäftsmann) vor vielen Jahren auch und zahlte bei einem sogenannten guten Bekannten 100.000 DM als stiller Gesellschafter einer GmbH ein.

Die ersten beiden Jahren bekam er ca. 6 % Rendite ausbezahlt.
Danach blieben allerdings die Zahlungen aus und nach weiteren 10 Jahren meldete die GmbH Insolvenz an.

16BIT

Merke: bei Geld hört jede Freundschaft auf.

Gruß Merger

Nachtrag - Quelle - Stiftung Warentest:
BGH entscheidet über stille Beteiligungen: Schadenersatz nur bei Täuschung

Die Inhaber von stillen Beteiligungen werden in vielen Fällen auf hohen Verlusten sitzenbleiben. Nur Anleger, die eine arglistige Täuschung beim Abschluss von stillen Beteiligungen nachweisen können, erhalten Schadenersatz in voller Höhe. Das hat der Bundesgerichtshof zu Geschäften der Göttinger Gruppe entschieden (Az. II ZR 6/03). Ein Widerruf solcher Verträge bringt wenig. Der Anleger bekommt nicht seine Einlage zurück, sondern erhält nur den aktuellen Wert der Anteile. Bei vielen Gesellschaften mit stillen Teilhabern ging jedoch viel Geld verloren. So auch bei der Securente der Göttinger Gruppe: Hohe Verluste schmälerten das Gesellschaftsvermögen.

Anleger muss Beweis führen

Wenn Anleger bei Abschluss des Vertrags nicht korrekt über die Risiken der Geldanlage informiert oder arglistig getäuscht wurden, haben sie allerdings Anspruch auf vollen Schadenersatz, stellte der Bundesgerichtshof klar. Er hob deshalb ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf. Die Richter dort müssen jetzt prüfen, ob eine solche Irreführung vorliegt. Allerdings: Die Beweisführung obliegt dem Anleger. Nur wenn es ihm gelingt, den Nachweis über die fehlerhafte Aufklärung oder Täuschung zu führen, bekommt er Schadenersatz.

Zahlreiche Fälle

Das Urteil betrifft unzählige Geldanleger. Allein die Göttinger Gruppe verkaufte stille Beteiligungen an über 100 000 Menschen. Die Vertreter des Unternehmens priesen die Geldanlage als sicher und renditeträchtig an und hoben besonders mögliche Steuervorteile hervor. Das Geld der Anleger floss in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Als stille Gesellschafter bekamen die Anleger allerdings nicht nur ein Anrecht auf Beteiligung an Gewinnen, sondern hafteten stets auch für Verluste. Tatsächlich fielen bei zahlreichen Gesellschaften mehr oder weniger hohe Verluste an, so dass viele Anleger ihr für die Altersvorsorge gedachtes Geld ganz oder teilweise verloren.

Hallo Merger,

ja, der Totalverlust wird einkalkuliert. :wink:
Im Link von kokomiko50 sind auch ein paar gute Hinweise, wie es gestaltet werden müsste, damit nicht auch noch der Stille für die Firma mithaftet.

Na mal schauen…danke Dir!
Hilft mir auf alle Fälle etwas weiter!

16BIT

Hallo,

steht oben, ist von 2000 und sollte auch nur eine Orientierung sein.
Mach so etwas nie ohne Steuerberater und Anwalt…

Gruß

Übrigens,

so etwas ist nicht ganz außergewöhnlich, die meisten startups funktionieren so und crowdfounding ist ein klassisches Beispiel…

http://de.wikipedia.org/wiki/Crowdfunding.

Gruß