Hallo,
heute wende ich mich mal wieder an dieses Forum, ich habe eine Frage eines Freundes und kann diese nicht beantworten. Zwar habe ich ihn schon an einen Berater verwiesen, mich interessiert dennoch die Lösung.
Folgender Fall:
Ein Unternehmen hat eine hohe Verbindlichkeit (Immobiliendarlehen) und diese stellt nahezu (99%) die einzige Verbindlichkeit des Unternehmens dar. Die wirtschaftliche Lage lässt eine Tilgung- und Zinszahlung wie vor 10 Jahren vereinbart nicht zu. Ein Insolvenzverfahren kommt nicht in Frage, da eine die Immobilie (als einzige Sicherheit) zur Zeit keinen passablen Marktwert hat. Also schließt das Unternehmen als letzte Rettung einen Notarvertrag über folgendes:
- Über eine verlängerte Dauer zahlt das Unternehmen monatliche Raten
- Nach dem Ende der Dauer der Ratenzahlung verzichtet die Bank auf alle weiteren Forderung bis auf eine Summe x
Natürlich auch Besserungsklauseln, Erhaltungsklauseln etc…
Folgendes angelehntes Beispiel:
Darlehen einst 1.000.000 EUR
Stand aktuell 800.000 EUR
Gesamtleistungen nun 20 Jahre x 12 x 2.000 EUR = 480.000
Letzte Rate = 150.000 EUR
Ohne Berechnung von Zinsen verzichtet die Bank netto auf 170.000 EUR.
Nun schickt die Bank nach dem 1. Jahr mit dieser Zahlungsvereinbarung
folgende Abrechnung:
800.000 Stand 1.1.04
-24.000 Tilgungen
+40.000 Zinsbelastung
816.000 Stand 31.12.04
Na toll! Der „Darlehensstand“ wird also Jahr zu Jahr grösser. Dem Unternehmer ist es eigentlich egal, er hat ja eine notarielle Urkunde in der steht:
- Letzte Rate am … = 150.000
- Verzicht der Bank auf alle restlichen Zins- Darlehensforderungen
Problem (welches bisher verkannt wurde): die Einkommensteuer!
Wenn man das Beispiel (habe mit 5% und glatten Zahlen gerechnet) mal bis zum Ende der 20 Jahre rechnet, kommt ein Endsaldo von: 1,3 Mio. EUR raus!!!
Ziehe ich nun die 150.000 EUR Endrate ab, verzichtet die Bank auf knappe 1,15 Mio. EUR!!!
Klar, man muss mit Zinsen rechnen, aber was hat das für Auswirkungen auf die Steuer des Unternehmens (Personengesellschaft X & Y)?
- In den laufenden Jahren wird eine „Zinsaufwendung“ gebucht welche Verluste verursacht.
- Die Verzichtssumme nach 20 Jahren ist „Sanierungsgewinn“
- Die Summe der Verlustvorträge wird bei weitem nicht den Sanierungsgewinn erreichen (ca. 50%).
Endergebnis: Das Unternehmen hat zwar nach 20 Jahren keinen Bankkredit mehr am Hals, wohl aber eine nahezu gleichhohe Steuerschuld!
Bis hier richtig?
Sollte das Unternehmen nicht darauf drängen, dass die Bank nicht normale Verzugszinsen (5% über Basis zur Zeit) berechnet, sondern Null?
Hier ist die Politik der Bank (eine Sparkasse) wohl: Verluste möglichst in die Zukunft zu verschieben und Erträge nun verbuchen, da der Gewährträger schon genug ausgleichen musste in den letzten Jahren (mehrere Großprojekte der SPK im Umland gingen „zu Null“ aus).
Die Bank wird hier aber wohl aus obigen Gründen an ihrer Vorgehensweise nichts ändern. Sollte man einfach wider der Zinsberechnung der Bank einen geringeren zinsaufwand bilanzieren? Wobei dies zum Falschausweis der Verbindlichkeiten führt. Einen Aktivposten kann man ja für solche Fälle nach den GoB auch nicht bilden. Ist nicht schon die Buchung des Aufwandes fehlerhaft? Kann man hier noch von einer Bilanzwahrheit sprechen?
Was meint ihr???
Danke für alle Antworten:
der Showbee