Künstlerische Nebentätigkeit Steuern

Hallo,
ich bin Freiberufler (Musiker). Nun habe ich das Angebot eine halbe Stelle im öffentlichen Dienst anzutreten. Was ändert sich dadurch steuermäßig für mich?? (Freibetrag oder ähnliches)
Habe ich in Zukunft dann zwei Steuernummern?
beste Grüße Oliver

Hi,
du hast weiterhin eine Steuernummer und für die künstlerich erworbenen Entgelte ändert sich nichts. Du hast dann zukünftig einnahmen aus 2 Einkommensarten, die jede für sich behandelt wird. Am ende hat jede Einkommensart ein „zu versteuerndes Einkommen“ die dann zusammengerechnet werden und deine Steuerschuld bestimmt

Hallo Oliver,

da fragst du lapidar ein großes Thema ab…Ich rate dir besser einen Steuerberater zu fragen, um alle Aspekte abzugreifen. Du darfast auch die Frage nach der Krankenversicherung nicht vergessen.
Steuerlich gibt es auch Gestaltungsmöglichkeiten, die aber hier zu umfangreich sind( und auch leider hier nicht erlaubt)

Besser einmalig Geld für die prof.Infos ausgeben.

Gruß

Hallo,
die Steuern die bei der festen Stelle anfallen werden direkt vom Lohn abgezogen. Die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit müssen nachwievor selbst versteuert werden. D.h. bei der Einkommenssteuererklärung musst du nun auch den Bogen für Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung ausfüllen. Das war’s. Und du hast weiterhin nur eine Steuernummer. Wichtig: da du nun eine feste Anstellung hast, auch wenn diese nur Teilzeit ist, bist du jetzt über deinen Arbeitgeber krankenversichert. D.h. du musst bei der KSK oder wie auch immer du freiberuflich versichert bist, kein Krankenversicherung mehr zahlen.
LG
NaKa

Hallo,
also „ohne Gewähr“, aber meines Erachtens hast du dann eine Halbtagsstelle im öffentl. Dienst und bist nebenberuflich (freib.) selbständig. Das hat dann nur indirekt miteinander zu tun. Du bekommst da eine normale LSt-Karte. Bei der EKSt hast du dann eben Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis und aus der Selbstständigkeit.
Allerdings ist da schon alles etwas verwirrend (auch was die Krankenkasse betrifft), wofür entweder ein Steuerberater anzuraten ist oder lesen, lesen, lesen.
Diese Seite finde ich immer ganz hilfreich.
www.steuertipps.de
vg

Die freiberufliche Geschichte läuft weiter wie bisher, allerdings falls Künstlersozialkasse, da melden, denn z.B. Krankenversicherung läuft dann ausschließlich über feste Stelle. Steuerlich läuft das andere separat mit Lohnsteuerkarte etc. incl. Freibetrag für Werbungskosten etc. Absetzbarkeit von z.B. Instrumentenreparaturen sind mit Rechnung nach wie vor freiberuflich in Abzug zu bringen, immer in Relation zum Umsatz (übertrieben, wenn du nur einen Gig hast sehen 3 Reparaturen komisch aus)

Hallo,
ich bin Freiberufler (Musiker). Nun habe ich das Angebot eine
halbe Stelle im öffentlichen Dienst anzutreten. Was ändert
sich dadurch steuermäßig für mich?? (Freibetrag oder
ähnliches)
Habe ich in Zukunft dann zwei Steuernummern?
beste Grüße Oliver

Hallo, da kann ich leider nichts zu sagen.

Hi, bin leider auch kein Steuerberater.
Entweder direkt beim Finanzamt anrufen oder Steuerfachleute fragen.
Gruß
Kath

Hi,

wenn ich es richtig weiss, wird die freiberufliche Tätigkeit in die „normale“ Steuererklärung einfach miteingetragen. Als jährliches Einkommen zählt dann natürlich beides und auch der Freibetrag bezieht sich dann auf das Gesamteinkommen, wenn du mit Freibetrag den Einkommensteuerfreibetrag meinst…

Grüsse

Es wird sich nicht soviel ändert, für deine Tätigkeit
im öffentlichen Dienst erhälst du eine Lohnsteuer-
bescheinigung. Das darauf ausgewiesene Bruttoarbeits-
entgelt zusammen mit deinen freiberuflichen Einkünften
ist dann der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um
Sonderausgaben und weiterer Abzugsbeträge ergibt dann letztendlich das zu versteuernde Einkommen.

Eine neue Steuernummer sollte es normalerweise nicht geben.

Gruß

Sorry Oliver, ich kann Dir leider nicht helfen.
Halbwahrheiten möchte ich auch nicht von mir geben.

Gruss
Gerd