Wenn die Pauschalsteuer für Fahrten zur Arbeit vom Arbeitnehmer übernommen wird, kann er dann wieder die volle Entfernungspauschale geltend machen?
- Pauschalsteuer übernimmt Arbeitgeber
verbleibende Entfernungspauschale =
Entfernungspauschale - Fahrtkostenzuschuss
- Pauschalsteuer übernimmt Arbeitnehmer
a) Entfernungspauschale wird nicht gekürzt
b) Entfernungspauschale wird weiterhin wie in
Ziffer 1 gekürzt