Kunde aus England - Umsatzsteuer ja / nein?

Ein freiberuflicher Designer bekommt einen neuen Kunden aus England. Der Designer arbeitet von Deutschland aus und ist umsatzsteuerpflichtig. Die fertige Webseite der Firma des Kunden, die der Designer gestaltet, wird in England gehostet werden. Muss der Designer von dem englischen Kunden Umsatzsteuer verlangen?

Ich würde dem Kunden die Entwicklung auf eine CD brennen und mit der Rechnung schicken.
Versand am Besten mit einem Kurierdienst, der dir einen Waybill als Ausfuhr- und Exportnachweis hinterlässt.

Das sollte dann Ust-frei funktionieren, wenn beide Seiten eine Ust-Id bzw VAT-ID- Nummer haben.

Der Versand plus Rechnung wäre bei einem Printprodukt eventuell möglich, bei einer Webseite werden aber eigentlich keine Daten versendet, sondern die fertige Programmierung wird online gestellt.
Der Kunde zahlt i.d.R in Teilzahlungen. Bei Projektbeginn die erste Teilzahlung, bevor die Seite online geht, die letzte Zahlung. Hier stellt sich nun die Frage was auf der Rechnung stehen muss xxxx Euro plu Uwst? oder ohne Uwst?

Die ins „Ausland“ erbrachte Dienstleistung ist UST-frei - dieses kleine Schmankerl des Versandes wird es nur dem Finanzbeamten leichter machen, das ohne Rückfragen zu verstehen.

Aber wie bereits schon gesagt: Das funktioniert nur, wenn der Kunde eine VAT-ID hat, von deren Gültigkeit man sich SCHRIFTLICH überzeugt hat!

Aha -ok - vielen Dank für die Info - das heisst also, wenn eine Webseite für eine Privatperson gestaltet wird, muss Umst. berechnet werden, wenn es sich aber bei dem Kunden um eine Firma mit gültiger VAT Nummer handelt nicht? Wo kann man die Gültigkeit einer VAT Nummer prüfen lassen, beim jeweiligen Finanzamt des Landes / Region …?

Wo kann man die
Gültigkeit einer VAT Nummer prüfen lassen, beim jeweiligen
Finanzamt des Landes / Region …?

http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/

Es müssen dann übrigens beide Nummern Deutsche USt-ID und VAT-ID in der Rechnung stehen.

Gruß JK

Hi,

Ein freiberuflicher Designer bekommt einen neuen Kunden aus
England. Der Designer arbeitet von Deutschland aus und ist
umsatzsteuerpflichtig.

Es handelt sich hier um eine „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung“ gemäß § 3a UStG Absatz (4) Nr. 13. (früher war es die Nummer 14.)
Leistungsort ist damit der Unternehmenssitz in GB.

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r39c…

Die Rechnung dürfte dann beim deutschen Unternehmer ohne USt rausgehen, der Empfänger muss in ihr vermutlich auf „Reverse Charge“ hingewiesen werden und es
müssen dann wohl beide Nummern (Deutsche USt-ID und VAT-ID) in der Rechnung stehen.

Für den so eingenommenen Betrag dürfte es dann noch spezielle Kästchen in USt-Voranmeldung und USt-Erklärung geben.


Vergleichbares gilt übrigens auch, wenn man in seiner deutschen Homepage Werbung für ein Unternehmen im EU-Ausland macht, z. B. für Amazon.de in Luxemburg.

Gruß JoKu

Hallo,

auf deiner vorgeschlagenen Website kann man sich lediglich eine einfache Bestätigung holen, dass die eingegebene Nummer existiert und mit dem vorgeschriebenen Zahlenformat überseinstimmt.

Irgendeine VAT-Nummer kann ich mir aber problemlos „klauen“ - sie steht oft auf Websites der Firmen, manchmal sogar im Impressum.

Um festzustellen, dass auch tatsächlich meinem Kunden die VAT-Nummer gehört, die er mir gegeben hat, bedarf es einer „qualifizierten Bestätigung“, und das geht imho nur schriftlich.

Gruss
Hummel

USt-ID-Nummer - qualifizierte Bestätigung
Servus,

hier versteckt sich hinter der einfachen Bestätigung eine qualifizierte Bestätigung, die man online abrufen kann. Wenn eine einfache Bestätigung abgerufen worden ist, gelangt man zu einer Maske, in der sich die einzelnen Angaben zu einer qualifizierten Bestätigung (Name des Unternehmers, Rechtsform, Adresse) unabhängig voneinander eingeben lassen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder