Hallo allerseits!
Weiß jemand welche Voraussetzungen und Beweismittel anfordert das FAs um Kosten eine Kur im Ausland als außergewöhnliche Belastung zu anerkennen?
Die Kosten werden die zumutbare Belastung überschritten.
Man weiß ja, Krankheitskosten werden durch das Finanzamt nur als außergewöhnliche Belastung anerkennen, wenn ein korrekter Nachweis der Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen erbracht wurde. Aber was das tatsächlich bedeutet wenn die Kur im Ausland erfolgt?
Einige Beispiele und/oder Rechtsprechung wären sehr hilfreich um das zu verstehen.
Danke!