Landwirt Landschaftspflege Steuern

Hallo User,

eine Frage zur Landschaftspflege. Als Landwirt habe ich bei Gelegenheit vor, mir nebenher im Bereich der Landschaftspflege mein Gehalt aufzubessern. Wie ist es da mit den Steuern. Gibt es einen bestimmten Steuerfreibetrag im dem Sektor, d.h. wie viel kann man im Jahr verdienen, ohne zusätzlich Steuern zahlen zu müssen. Und: Muss die Umsatzsteuer für die Arbeit als Landwirt an das Finanzamt weitergereicht werden?

Mit freundlichem Gruß Paul

Hallo Paul,

Kann die leider keine genaue Antwort geben. Da reichen die Angaben nicht aus. Einen zusätzlichen Freibetrag für die Landschaftspflege gibt es aber nicht. Und mit der Umsatzsteuer brauchts du nicht rechnen. Die zahlt grundsätzlich der Leistungsempfänger. Du reichst den Betrag als Unternehmer nur ans Finanzamt weiter. Aber hier kommt es darauf an ob du Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer bist oder …

Hier lohnt sich dann der Besuch beim Steuerberater auf jedenfall.

Denke ob du das machst hängt davon ab ob du mit der Bezahlung für die Arbeit zufrieden bist.

– Wer viel verdient zahlt auch viel Steuern –

Hallo Paul.

Als gewerblicher Landschaftspfleger wird es keinen FB für Dich geben, und sämtliche Einkünfte nicht Einnahmen), sowohl negativ, als auch positiv sind den weiteren Einkünften hinzu zu rechnen.

Allerdings sollte gerade im Gründungsjahr mit Verlusten zu rechnen sein, wenn man eben Ausgaben/Aufwändungen entsprechend geltend macht.

Umsatzsteuerlich bleibt zu prüfen, ob trotz der LuF-Tätigkeit die Besteuerung als Kleinunternehmer möglich ist. Das kann ich aus dem Stehgreif nicht behaupten. Ich vermute aber, daß es nicht geht.

Viel Erfolg und Spaß bei der beruflichen Veränderung.

Gruß

Stefan

Da bin ich leider überfragt…

Hallo Paul,
ich bin leider kein ausgemachter Spezialist, was Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angeht.
Aber m.W. gibt es für Landschaftspflege keinen extra Steuerfreibetrag.
Ist es eine Tätigkeit auf selbständiger Basis oder als Arbeitnehmer?
Was ganz sicher ist: die Umsatzsteuer, die Sie für Ihre Arbeit als Landwirt in Rechnung stellen, muss auf jeden Fall an das Finanzamt abgeführt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo User,

bei sovielen Fragen sollten Sie grundsätzlich mal einen Steuerberater zur Information aufsuchen.
Meines Wissens nach müssen Sie natürlich ALLE Einnahmen versteuern.Sie machen ja am Jahresende eine Einkommenststeuererklärung…Und die Umsatzsteuer müssen Sie natürlich auch erklären!

Sie haben aber die Möglich keit zur „Kleinunternehmer-Regelung“ zu optieren.
Hierzu gibt es ausreichend Infos im Web.

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…

Gruß

Hi,

leider kann ich hierzu nichts sagen, nehme aber an, dass die üblichen Regelungen auch in der Landwirtschaft gültig sind und ggf. Vergünstigungen dazu kommen können.

Grüsse

Hallo Splitti,
kenne mich in diesem Bereich gar nicht aus. Tut mir leid.
vg

als „Landschaftspfleger“ hat man Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Sorry, in dem bereich kenne ich mich gar net aus

Hallo Paul,

da kommt ja das ganze Steuerrecht auf dich zu. Also grundsätzlich sollte jeder der sich slbständig macht den Rat eines Steuerberaters einholen. Insbesondere die Frage, was du alles absetzen kannst ist für hier zu komplex.

Allgemein kann festgehalten werden:

Einkommensteuer: alles was du hinzu verdienst erzeugt Steuer. Wieviel ist abhängig von deinem jetzigem Einkommen. Bei 25-40 T€ etwa 33%. Ausnahme gibt es nur für die bis 700,- € im Jahr. Aber wenn es so wenig ist, vielleicht besser ohne Beleg.

Umsatzsteuer: wenn du unter 17.500,- € im Jahr bleibst, dann muss keine USt abgeführt werden.

Ämter: Landschaftspflege ist keine Landwirtschaft sondern Gewerbe. Also Anmeldung beim Gewerbeamt. Bitte klären ob die Arbeit noch dem Meister vorbehalten ist, so z.B. Pflasterarbeiten.

Versicherung: unproblematisch wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Wenn aber mal eine Hilfe beschäfigt wird kann das dazu führen, das deine Krankenversicherung in deinem Anstellungsjob entfällt und du dich selber freiwillig versichern musst.

Gewerbesteuer: erst ab 20.500,- € Gewinn.

Also ich denke für so einige wenige Arbeiten lohnt sich der Aufwand nicht. #

PS. Steuererklärung beim Berater ohne USt so ca. 700,- bis 1000,- € pro Jahr.

Gruß

Steuerfix