Laptop als Vermieter

Hallo zusammen!
Kann man als Vermieter einer Immobilie einen Laptop, den man für Korrespondenz (Mieter, Handwerker, Hausverwaltung), Verwaltung der Mietsache bzw. dem angehänngte Kreditvertrag bei der Bank usw., beim Finanzamt als Kosten für den Kauf und Vermietung der Sache abschreiben?
Vielen Dank im voraus :smile:

natürlich nicht.

das haben schon mehrere versucht.

Hallo,

muss meinem Vorredner widersprechen. Natürlich kann man das. Man muss dem Finanzamt nur klar machen, für welche Tätigkeiten der Laptop genutzt wird. In der Regel erkennen die Finanzämter eine 50%-ige Nutzung an, so dass die hälftigen Abschreibungsbeträge anerkannt werden können.

Gruß
Lawrence

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Man muss dem Finanzamt nur klar machen, für welche Tätigkeiten
der Laptop genutzt wird. In der Regel erkennen die Finanzämter
eine 50%-ige Nutzung an, so dass die hälftigen
Abschreibungsbeträge anerkannt werden können.

50 % Anerkennung als WK bei Vermietung nur einer Wohnung ?

Der Finanzbeamte, der das anerkennt, muss erst noch gefunden werden.

Es sei denn, es gibt dort Risikomanagement, dann mag das möglich sein.

Sonst nicht.

Hallo Petz,

Der Finanzbeamte, der das anerkennt, muss erst noch gefunden
werden.

wurde schon gefunden

Es sei denn, es gibt dort Risikomanagement, dann mag das
möglich sein.

Sonst nicht.

doch, ich spreche aus Erfahrung. Mag sein, dass das von Region zu Region aber unterschiedlich gehandhabt wird.

Gruß
Lawrence

Es sei denn, es gibt dort Risikomanagement, dann mag das
möglich sein.

Risikomanagement beim Finanzamt? *gg?*
Wie meinst Du das jetzt?

Gruß JK

Risikomanagement beim Finanzamt? *gg?*
Wie meinst Du das jetzt?

Das meine ich ziemlich ernst, z.B. hier:

http://www.finanzamt.bayern.de/bayreuth/wir_ueber_un…
und hier:
http://www.fin-rlp.de/ofd/aktuelles/ofd_archiv_detai…

Interessant!

Danke für die Info!