Leasing als Selbständiger

Ich habe einige Fragen zum Thema Leasing als Selbständiger.
Kann ich die kompletten Leasingraten absetzen?

Bsp.: Leasingrate des Autos 800 Euro; pro Jahr 9600 Euro
Kann ich die vollen 9600 Euro absetzen?

Beim Spitzensteuersatz von 42 % würde dies eine Steuerersparnis von 4032Euro bedeuten. Das verteilt auf 12 Monate wären 336 Euro. Wenn ich die 336 Euro von der Leasingrate abziehe, würde ich im Endeffekt für das Auto monatlich nur 464 Euro bezahlen.
Ist das alles so richtig?

Wie sieht es generell aus mit Leasing als Selbständiger? Ist es einfach einen Leasingvertrag zu bekommen? Was muss man dem Autohaus vorlegen?

Vielen Dank !!

Hallo,

entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.

Also eine steuerrechtliche Beantwortung darf ich natürlich nicht erteilen.
Damit sie einen Leasingrate als Aufwand in ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung geltend machen können, muss das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt werden. Also das rein privat genutzte Fahrzeug kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Falls die steuerlichen Voraussetzungen gegeben sind (Bitte vom Steuerberater prüfen lassen) wird die Leasingrate direkt in den Aufwand verbucht und mindert dementsprechend den Gewinn.

Ob es einfach ist einen Leasingvertrag zu erhalten kann so nicht beantwortet werden.
Die Bonität ihres Unternehmens muss gegeben sein (wie lange besteht es, welchen Ertrag erwirtschaften sie, gibt es negative Crefo-/Schufaeinträge).
Im Autohaus wird man bei der Leasinggesellschaft eine Anfrage starten und ihnen mitteilen was man benötigt (z.B. BWA, Ermächtigung zur Einholung einer Bankauskunft).

Wenn jedoch alle Parameter stimmen können sie schnell eine Entscheidung erwarten.

Ich hoffe das hilft ihnen weiter.

Gruß

M.Mijji,

da ich seit ein paar Jahren aus dem Leasinggeschäft raus bin, kann ich Ihnen keine aktuellen Details nennen.
I.d.R. ist aus meiner Sicht nicht die volle Leasingrate absetzbar. Am besten Sie fragen beim zuständigen Finanzamt nach.
Die meisten Autohersteller bieten eigene Leasingverträge an, evtl. können Sie auch an Ihre Bank herantreten.
Vorzulegen sind Einkommensnachweise einschl. Schufa.

MFG