Lebensversicherung

Wenn eine Lebensversicherung -nach Ablauf- (im Erlebensfall) zur Auszahlung kommt, wie wird das steuerlich gehandhabt.
Ist die Summe komplett steuerfrei oder muss ein Teil versteuert werden?
Gibt es einen Zusammenhang zum versteuerten Einkommen (bei einem Nichtselbständigen Arbeitnehmer)?

Die § die ich finden konnte waren sehr verwirrend für mich.

Wenn eine Lebensversicherung -nach Ablauf- (im Erlebensfall)
zur Auszahlung kommt, wie wird das steuerlich gehandhabt.
Ist die Summe komplett steuerfrei oder muss ein Teil versteuert werden?

Wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre gelaufen ist und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden, ist die Auszahlung steuerfrei (Diese Regelung gilt heutzutage übrigens nicht mehr).

Wie sieht die Regelung denn Heute aus, wenn die Lebensversicherung ca. 25 Jahre läuft und in dieser Zeit immer Beiträge gezahlt wurden.
Die Lebensversicherung ist ganz normal gelaufen und kommt -wegen Ablauf- nun zur Auszahlung.

Komplett steuerfrei, wie Nordlicht schon geschrieben hat.

Gruß
Granini

Wie sieht die Regelung denn Heute aus, wenn die
Lebensversicherung ca. 25 Jahre läuft und in dieser Zeit immer
Beiträge gezahlt wurden.

Das Steuerprivileg der LV, wie ich es für einen Altvertrag beschrieben hatte, gibt es nicht mehr. Bei neunen Verträgen müssen Einmalzahlungen voll versteuert werden (nicht die Gesamtsumme, nur der Kapitalertrag), erfolgt die Auzahlung nach dem 60. Geburtstag des Versicherten und ist die Versicherung 12 Jahre gelaufen und wurden mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt, dann wird nur die Hälfte des Kapitalertrages versteuert.

Das Steuerprivileg der LV, wie ich es für einen Altvertrag
beschrieben hatte, gibt es nicht mehr. Bei neunen Verträgen
müssen Einmalzahlungen voll versteuert werden (nicht die
Gesamtsumme, nur der Kapitalertrag), erfolgt die Auzahlung
nach dem 60. Geburtstag des Versicherten und ist die
Versicherung 12 Jahre gelaufen und wurden mindestens 5 Jahre
Beiträge gezahlt, dann wird nur die Hälfte des Kapitalertrages
versteuert.

Das ist vielleicht etwas verwirrend, wenn die Frage (ich habe sie so verstanden) sich auf eine LV bezieht die JETZT ausläuft und davor jahrelang Beiträge gezahlt wurden.
Dann ist sie steuerfrei, ganz einfach! :smile:

Gruß
Granini